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Aenderung Historie

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft vida


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen und Angestellte


Geltungsbereich
Räumlich für Österreich und fachlich für die Mitglieder des Vereines SOZIALWIRTSCHAFT ÖSTERREICH ( AG Verband) Und bei diesen Beschäftigte ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge – Sonderbestimmungen im § 2 beachten


Geltungsbeginn
1. Jänner 2023


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
8,00 % auf KV-/ mindestens 175.- und 8 % auf IST-Erhöhung, sowie die Erhöhung für die Zulagen, Aufzahlungen und Lehrlingsentschädigungen


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • € 1893,20 für 37 Stunden Vollzeit lt KV
  • Prozentueller Abschlus : 8 %


Zulagen/Zuschläge
Erhöhung: 8 %


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 37 Stunden
.


Kündigungsfristen
Analog Angestelltengesetz


Andere sozialpolitische Errungenschaften
  • Ab 1.1.2023 wird auch der Zivildienst und das FSJ als Vordienstzeit angerechnet und max 10 Jahre werden zu 50 % als VDZ angerechnet
  • Lineare Umreihung bei Ausbildung zu höherwertiger Tätigkeit im aufrechten Dienstverhältnis