Soziale Dienste / Mindestlohntarif
Mindestlohntarif
Mindestlohntarif für Arbeitnehmer/innen in Betrieben sozialer Dienste
Redaktionelle Anmerkungen
Auf Grund der Satzung des BAGS-Kollektivvertrages vom 26.01.2007 mit Geltungsbeginn 01.01.2007 wird künftig kein neuer Mindestlohntarif für die Arbeitnehmer in Betrieben sozialer Dienste abgeschlossen.
Mit der o.g. Satzung wird der BAGS-Kollektivvertrag auch auf jene Betriebe des privaten Gesundheits- und Sozialbereiches ausgeweitet, die nicht Mitglied der Arbeitgebervereinigung sind.