Für Vollzeitbeschäftigte: Arbeitszeitverkürzung: 1 Stunde pro Woche ab 1. 1.2022
•
Für Teilzeitbeschäftigte: Lohn- und Gehaltserhöhung: + 2,7 % Zulagen: + 2,7 % ab 1. 1.2022
Mindestlohn/Mindestgehalt
€ 1.704,70 Euro (Reinigungskräfte, Hilfskräfte im Garten, …)
Zulagen
Turnuszulage, Rufbereitschaftszulage, Verwendungszulage, Leitungszulage, Sonn- und Feiertagszulage, Nachtdienstzulage, Kinderzulage
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden und bezahlte Ruhepause von 30 Minuten täglich.
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen: für alle nach dem Angestelltengesetz
Achtung: Verfall von Ansprüchen
6 Monate zu Geltendmachung, nach rechtzeitiger Geltendmachung 3 Jahre ab Anlass. Für Reisekosten 4 Monate für Geltendmachung, nach rechtzeitiger Geltendmachung 3 Jahre ab Anlass. MitarbeiterInnenaudit, betriebliche Zukunftsvorsorge; Pensionsregelung und Lebensformpauschale für SOS-Kinderdorfmütter/-väter.
Andere sozialpolitische Errungenschaften
2 Jahre Karenzanrechnung pro Kind auf alle dienstzeitabhängigen Arbeitsjahre.
Rechtsanspruch auf Papamonat und volle Anrechnung für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche.
Arbeitszeitverkürzung: Normalarbeitszeit 39 Stunden/Woche und bezahlte Pausen
Entpflichtungstage für SOS Kinderdorfmütter; Sabbatical, dass nur AG bezahlt, quasi 6. Urlaubswoche von Beginn an.