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Seilbahnen / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft vida


ArbeiterInnen/Angestellte
Bedienstete der österreichischen Seilbahnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.05.2022


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der KV-Löhne um 4,5 % ab 1.5.2022
  • Klarstellung wer als Facharbeiter gilt: Abgeschlossene Berufsausbildung laut BAG


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Ab Gruppe A (Tätigkeiten ohne besondere Vorkenntnisse):Von: 1.750,00 € bis 1.891,00 €
  • Gruppe B (Tätigkeiten mit gewissen fachspezifischen Vorkenntnissen):Von: 1.781,00 € bis 2.825,00 €
  • Gruppe C (Qualifizierte Tätigkeiten):Von 1.867,00 € bis 3.076,00 €
  • Gruppe D (Besonders qualifizierte Tätigkeiten):Von 1.921,00 € bis 3.255,00 €


Lehrlingseinkommen
1. Lehrjahr € 1.050,00
2. Lehrjahr € 1.225,00
3. Lehrjahr € 1.400,00
4. Lehrjahr € 1.750,00


Zulagen
10 % für Normalstunden zwischen 19:00 und 7:00 Uhr (siehe auch Arbeitszeit/Überstunden).
Nächtigungsgebühr lt. § 19: € 33,04


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Ausnahmen sind durch Betriebsvereinbarung gemäß § 7 Abs. 4 Arbeitszeitgesetz (AZG) möglich (plus 20 Std. pro Woche; pro Tag max. 12 Std.).
Überstundenzuschlag
: Tagesüberstunden (7:00-19:00 Uhr) 50 %, Nachtüberstunden (19:00 – 7:00 Uhr) 100 %.


Kündigungsfristen
Bis zum 2. Dienstjahr 2 Wochen zum Ende der Kalenderwoche
bis 5. Dienstjahr 2 Monate zum Monatsletzten
bis 10. Dienstjahr 3 Monate zum Monatsletzten
über 10 Dienstjahre 5 Monate zum Monatsletzten

Achtung: Sondervereinbarungen im Arbeitsvertrag möglich!


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Entgeltansprüche verfallen, wenn sie nicht
binnen 90 Tagen
(
Achtung: Ausnahmen!
) ab Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Krankengeldzuschuss in der Höhe von 5 % vom kollektivvertraglichen Grundlohn.