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Gilt nur für Lehrlinge im Lehrberuf Technischer Zeichner auf Grund der ab 1. September 1988 geltenden Ausbildungsvorschriften.
1.468,00
1.576,00
*) Gilt nur für Lehrlinge im Lehrberuf Technischer Zeichner auf Grund der ab 1. September 1988 geltenden Ausbildungsvorschriften.
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Überstundenzuschlag: 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %. Überstundendivisor für Sonntag und Feiertag: 1/150 Für die Zwecke der Berechnung der Normalarbeitsstunde ist das Monatsgehalt durch 173 zu teilen.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss)
KV über Inlandsdienstreisen aus 1952 (Taggelder, Nachtgelder, Trennungsentschädigung, Messegeld) mit Betriebsvereinbarungsermächtigung