KOLLEKTIVVERTRAG
Lohnabschluss Schuhindustrie, Arbeiter/innen,
gültig ab 1.6.2023
Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen dem Fachverband Textil-Bekleidung-Schuh-Leder,
Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie
und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft PRO-GE
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+ 6,13 %
Erhöhung der KV-Mindestlöhne/ -gehälter
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+ 6,13 %
Erhöhung der IST-Löhne/-Gehälter
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+ 6,13 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen
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+ 5,83 %
Erhöhung der Zulagen, Zuschläge und Prämien
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+ Urlaubszuschuss 2024
wird von der erhöhten Basis gerechnet
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Der neue Mindestlohn beträgt
1.897,43 Euro.
Geltungsbeginn: 1.6.2024
(Laufzeit: 12 Monate)
I - Geltungsbereich
Räumlich:
Für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.
Fachlich:
Für alle Mitgliedsfirmen der Schuhindustrie innerhalb des Fachverbandes der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie.
Persönlich:
Für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für gewerbliche Lehrlinge.
II - Neufestsetzung des Lohntarifes
Die tariflichen Wochenlöhne, die Akkordbasis (jetzt Relationstabelle) und die Lehrlingseinkommenssätze werden laut Lohntarif per
1. Juni 2024
neu festgesetzt.
III - Erhöhung der Ist-Löhne
Die vor dem
1. Juni 2024
tatsächlich bezahlten Stundenlöhne einschließlich aller Zulagen (Stundenlohn x 40 = Gesamtwochenverdienst) sind per 1. Juni 2024 um 6,13 % pro Monat zu erhöhen.
Der so erhöhte Gesamtwochenverdienst ist überdies darauf zu überprüfen, ob er dem tariflichen Wochenlohn laut Lohntarif entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist der um die IST-Lohnerhöhung erhöhte bisherige Gesamtwochenverdienst so anzuheben, dass er den tariflichen Wochenlohn erreicht.
IV - Erhöhung der Akkorde und akkordähnliche Prämien
1)
Die bestehenden Akkorde sind mit Geltung
1. Juni 2024
um 6,13 % pro Monat zu erhöhen.
Dies ist so durchzuführen, dass die innerbetrieblichen Akkordgrundlagen (Akkordsätze) um den genannten Prozentsatz anzuheben sind, wobei die betriebliche Akkordbasis (jetzt Relationstabelle, vergleiche Lohntarif) zumindest der ab
1. Juni 2024
gemäß § 7 (5) des Rahmenkollektivvertrages vom 1. August 1994 geltenden kollektivvertraglichen Akkordbasis (jetzt Relationstabelle) entsprechen muss.
2)
Danach ist zu überprüfen, ob der gemäß Abs. 1 erhöhte Durchschnittsverdienst der Betriebsabteilung bzw. Arbeitnehmergruppe den Bedingungen des § 7 (6) des Rahmenkollektivvertrages vom 1. August 1994 entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist unter sinngemäßer An-wendung des § 7 (9) eine weitere Anhebung der Akkordgrundlagen (Akkordsätze) durchzuführen.
3)
Die Abs. 1 und 2 sind für akkordähnliche Prämien sinngemäß anzuwenden, so dass der Durchschnittsverdienst zum
1. Juni 2024
um 6,13 % pro Monat angehoben wird.
V - Erhöhung sonstiger Prämien
Erhält ein Arbeitnehmer neben seinem tatsächlichen Wochenlohn sonstige Prämien, so ist gleichfalls der tatsächliche Gesamtwochenverdienst per
1. Juni 2024
um 6,13 % pro Monat zu erhöhen.
Der so erhöhte Gesamtwochenverdienst ist überdies darauf zu überprüfen, ob er dem tariflichen Wochenlohn laut Lohntarif entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist der so erhöhte Gesamtwochenverdienst so anzuheben, dass er den tariflichen Wochenlohn erreicht.
VI - Zulagen und Zuschläge
Allfällige Zulagen und Zuschläge sind um 5,83 % per 1. Juni 2024 zu erhöhen.
VII - Urlaubszuschuss
Der Urlaubszuschuss 2024 wird auf der Basis der neuen Werte gerechnet, unabhängig vom Auszahlungstermin.
VIII - Geltungsbeginn
Inkrafttreten: 1.6.2024
Wien, am 17. Mai 2024
FACHVERBAND TEXTIL-BEKLEIDUNG-SCHUH-LEDER
|
Der Obmann: |
Die Geschäftsführerin: |
Ing. Manfred Kern |
Mag. Eva Maria Strasser |
Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie
|
Der Berufsgruppenvorsitzende: |
Dr. Horst König |
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
|
Gewerkschaft PRO-GE
|
Der Bundesvorsitzende: |
Reinhold Binder |
Der Bundesgeschäftsführer: |
Der Sekretär: |
Peter Schleinbach |
Gerald Cuny-Kreuzer |
Lohntarif ab 1. Juni 2024
für die Arbeiter und Arbeiterinnen in der österreichischen Schuhindustrie
Kategorie: |
kollektivvertraglicher Mindestlohn pro Woche (40 Stunden) |
das sind pro Stunde |
Relationstabelle (Akkordbasis bzw. Prämien) |
in Euro |
in Euro |
|
A |
437,87 |
10,95 |
0,86120 |
B |
442,91 |
11,08 |
0,86771 |
C |
447,96 |
11,20 |
0,86833 |
D |
453,00 |
11,33 |
0,87796 |
E |
458,05 |
11,46 |
0,90521 |
Lehrlingseinkommen ab 1. Juni 2024 monatlich
a)
Lehrberufe mit dreijähriger oder längerer Lehrzeit:
|
Euro |
1. Lehrjahr |
727,00 |
2. Lehrjahr |
909,00 |
3. Lehrjahr |
1.167,00 |
4. Lehrjahr |
1.340,00 |
b)
Lehrberufe mit zweijähriger Lehrzeit:
|
Euro |
1. Lehrjahr |
727,00 |
2. Lehrjahr |
1.002,00 |