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Aenderung Historie

KOLLEKTIVVERTRAG


Lohnabschluss Schuhindustrie, Arbeiter/innen,

gültig ab 1.6.2023

Kollektivvertrag

abgeschlossen zwischen dem Fachverband Textil-Bekleidung-Schuh-Leder,

Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie

und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Wirtschaftskammer Österreich



  • + 10,1 %
    Erhöhung der
    kollektivvertraglichen Mindestgehälter/Löhne
  • + 9,95 %
    Erhöhung der
    IST-Löhne
  • + 9,95 %
    Erhöhung der
    IST-Gehälter
    ab 1.6.2023 (
    + 9,9 %
    Erhöhung der
    IST-Gehälter
    VG V & VI)
  • + 10,1 %
    Erhöhung der
    Lehrlingseinkommen
  • + 9,88 %
    Erhöhung der
    Zulagen, und Zuschläge
  • Urlaubszuschuss 2023 wird von der erhöhten Basis gerechnet
  • Der neue
    Mindestlohn
    beträgt
    1.787,80 Euro
    .
Rahmenrecht:
  • 31. Dezember künftig bezahlt arbeitsfrei

Geltungsbeginn: 1.6.2023
(Laufzeit: 12 Monate)


I - Geltungsbereich
Räumlich:
Für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.
Fachlich:
Für alle Mitgliedsfirmen der Schuhindustrie innerhalb des Fachverbandes der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie.
Persönlich:
Für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für gewerbliche Lehrlinge.


II - Neufestsetzung des Lohntarifes
Die tariflichen Wochenlöhne, die Akkordbasis (jetzt Relationstabelle) und die Lehrlingseinkommenssätze werden laut Lohntarif per
1. Juni 2023
neu festgesetzt.


III - Erhöhung der Ist-Löhne
Die vor dem
1. Juni 2023
tatsächlich bezahlten Stundenlöhne einschließlich aller Zulagen (Stundenlohn x 40 = Gesamtwochenverdienst) sind per 1. Juni 2023 um 9,95 % pro Monat zu erhöhen.
Der so erhöhte Gesamtwochenverdienst ist überdies darauf zu überprüfen, ob er dem tariflichen Wochenlohn laut Lohntarif entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist der um die IST-Lohnerhöhung erhöhte bisherige Gesamtwochenverdienst so anzuheben, dass er den tariflichen Wochenlohn erreicht.


IV - Erhöhung der Akkorde und akkordähnliche Prämien
1)  Die bestehenden Akkorde sind mit Geltung
1. Juni 2023
um 9,95 % pro Monat zu erhöhen.
Dies ist so durchzuführen, dass die innerbetrieblichen Akkordgrundlagen (Akkordsätze) um den genannten Prozentsatz anzuheben sind, wobei die betriebliche Akkordbasis (jetzt Relationstabelle, vergleiche Lohntarif) zumindest der ab
1. Juni 2023
gemäß § 7 (5) des Rahmenkollektivvertrages vom 1. August 1994 geltenden kollektivvertraglichen Akkordbasis (jetzt Relationstabelle) entsprechen muss.
2)  Danach ist zu überprüfen, ob der gemäß Abs. 1 erhöhte Durchschnittsverdienst der Betriebsabteilung bzw. Arbeitnehmergruppe den Bedingungen des § 7 (6) des Rahmenkollektivvertrages vom 1. August 1994 entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist unter sinngemäßer An-wendung des § 7 (9) eine weitere Anhebung der Akkordgrundlagen (Akkordsätze) durchzuführen.
3)  Die Abs. 1 und 2 sind für akkordähnliche Prämien sinngemäß anzuwenden, so dass der Durchschnittsverdienst zum
1. Juni 2023
um 9,95 % pro Monat angehoben wird.


V - Erhöhung sonstiger Prämien
Erhält ein Arbeitnehmer neben seinem tatsächlichen Wochenlohn sonstige Prämien, so ist gleichfalls der tatsächliche Gesamtwochenverdienst per
1. Juni 2023
um 9,95 % pro Monat zu erhöhen.
Der so erhöhte Gesamtwochenverdienst ist überdies darauf zu überprüfen, ob er dem tariflichen Wochenlohn laut Lohntarif entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist der so erhöhte Gesamtwochenverdienst so anzuheben, dass er den tariflichen Wochenlohn erreicht.


VI - Zulagen und Zuschläge
Allfällige Zulagen und Zuschläge sind um 9,88 % per 1. Juni 2023 zu erhöhen.


VII - Urlaubszuschuss
Der Urlaubszuschuss 2023 wird auf der Basis der neuen Werte gerechnet, unabhängig vom Auszahlungstermin.


VIII – Änderungen des Rahmenkollektivvertrages vom 1. August 1994
§ 2 (2) wird ab 1. Juni 2023 durch folgenden Text ersetzt:
Der 24. und 31. Dezember sind arbeitsfrei. Die dadurch ausfallende Normalarbeitszeit ist mit dem Stundenverdienst gemäß § 6 (7) zu vergüten.


IX - Geltungsbeginn
Inkrafttreten: 1.6.2023



Wien, am 24. Mai 2023
FACHVERBAND TEXTIL-BEKLEIDUNG-SCHUH-LEDER
Der Obmann: Die Geschäftsführerin:
Ing. Manfred Kern Mag. Eva Maria Strasser
Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie
Der Berufsgruppenvorsitzende:
Komm.Rat Joseph Lorenz
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft PRO-GE
Der Bundesvorsitzende:
Rainer Wimmer
Der Bundessekretär: Der Sekretär:
Peter Schleinbach Gera Gerald Cuny-Kreuzer


Lohntarif ab 1. Juni 2023
für die Arbeiter und Arbeiterinnen in der österreichischen Schuhindustrie
Kategorie: kollektivvertraglicher Mindestlohn
pro Woche (40 Stunden)
das sind
pro Stunde
Relationstabelle
(Akkordbasis bzw. Prämien)
in Euro in Euro
A 412,57 10,31 0,86120
B 417,32 10,43 0,86771
C 422,08 10,55 0,86833
D 426,83 10,67 0,87796
E 431,59 10,79 0,90521
Lehrlingseinkommen ab 1. Juni 2023 monatlich
a)
Lehrberufe mit dreijähriger oder längerer Lehrzeit:
Euro
1. Lehrjahr 685,00
2. Lehrjahr 856,00
3. Lehrjahr 1.099,00
4. Lehrjahr 1.262,00
b)
Lehrberufe mit zweijähriger Lehrzeit:
Euro
1. Lehrjahr 685,00
2. Lehrjahr 944,00