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Schuhindustrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

KOLLEKTIVVERTRAG


abgeschlossen zwischen dem
Fachverband der lederverarbeitenden Industrie, Verband der Schuhindustrie,
einerseits und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh
andererseits.


Änderung RKV § 9c Anrechnung von Arbeiter/innenvordienstzeiten
1.
Der
§ 9c, Abs. 2
des Rahmenkollektivvertrages lautet wie folgt: "Die im Unternehmen unmittelbar vor der Übernahme ins Angestelltenverhältnis zurückgelegten Dienstzeiten als ArbeiterInnen (nicht als Lehrling) sind für die Bemessung der Kündigungsfrist anzurechnen."