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Schlachtkörperklassifizierung und Schlachtkörperkontrolle Tierproduktion NÖ / Beilage / Lohn/Gehalt

Zusatzvereinbarung zum Kollektivvertrag


für Dienstnehmer in der Schlachtkörperklassifizierung und Schlachtkörperkontrolle der Servicestelle für Tierproduktion in Niederösterreich Ges.m.b.H.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Landarbeiterkammer Niederösterreich


1.

§ 12 Urlaub wird nachfolgende Ziffer 4 angefügt:
„Begünstigte Behinderte im Sinne des § 2 Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung haben in jedem Arbeitsjahr Anspruch auf einen Zusatzurlaub von 3 Arbeitstagen.“