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Schlachtkörperklassifizierung und Schlachtkörperkontrolle Tierproduktion NÖ / Beilage / Lohn/Gehalt

Zusatzvereinbarung zum Kollektivvertrag


für Dienstnehmer in der Schlachtkörperklassifizierung und Schlachtkörperkontrolle der Servicestelle für Tierproduktion in Niederösterreich Ges.m.b.H.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Landarbeiterkammer Niederösterreich


6.
§ 28 Ausbildung, Schulung, Einführungsphase lautet:
Für Schulungs- und Ausbildungszeiten, in denen der Dienstnehmer noch nicht zur selbstständigen Tätigkeit gemäß Qualitätsmanagementvorgaben der Österreichischen Fleischkontrolle GmbH freigegeben bzw. berechtigt ist, kommen die Zulagen gemäߧ§ 9, 26 und 27 nicht zur Anwendung.
Für Schulungen, Besprechungen, Vergleichsklassifizierungen und ähnliche Dienstverpflichtungen wird eine pauschale Abgeltung der Teilnahme vereinbart. Für einen Halbtag gebühren € 56,07 und für einen ganzen Tag € 112,15 Entschädigung.
Für neu eintretende Dienstnehmer, welche zur selbständigen Ausführung der Tätigkeit bereits freigegeben wurden, kommt ein Einführungsabschlag in Bezug auf das Gesamtentgelt zur Anwendung. Im ersten Jahr der Tätigkeit beträgt dieser Abschlag 10% des Auszahlungsbetrages, im zweiten Jahr der Tätigkeit beträgt dieser Abschlag 5%.