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Schlachtkörperklassifizierung und Schlachtkörperkontrolle Tierproduktion NÖ / Beilage / Lohn/Gehalt

Zusatzvereinbarung zum Kollektivvertrag


für Dienstnehmer in der Schlachtkörperklassifizierung und Schlachtkörperkontrolle der Servicestelle für Tierproduktion in Niederösterreich Ges.m.b.H.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst


1.

§ 18a Jubiläumsgeld wird neu aufgenommen:
§ 18a Jubiläumsgeld
(1)  Für langjährige Dienste in der Servicesteile für Tierproduktion in Niederösterreich Ges.m.b.H. wird den Dienstnehmern nach 15, 20, 25, 30 und 35 Jahren jeweils ein Jubiläumsgeld gewährt.
(2)  Die Höhe des Jubiläumsgeldes beträgt jeweils einen halben Bruttomonatsgehalt (inkl. Zulagen, jedoch ohne allfällige einzelverrechnete Überstunden). Das Jubiläumsgeld ist nach dem Gehalt jenes Monats zu bemessen, in dem das Dienstjubiläum erreicht wird.
(3)  Das Jubiläumsgeld wird mit dem Gehalt für Dezember jenes Jahres bezahlt, in dem das Dienstjubiläum gefeiert wird. Sofern das Dienstverhältnis früher endet, wird das Jubiläumsgeld mit der Beendigung des Dienstverhältnisses fällig.
(4)  Zeiten einer selbstständigen Tätigkeit in der Schlachtkörperklassifizierung und Schlachtkörperkontrolle für die Servicesteile für Tierproduktion in Niederösterreich GesmbH, die vor dem 01.01.2014 liegen, sind anzurechnen.