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Schädlingsbekämpferbetriebe / Lohn-/Gehaltsordnung

Lohnordnung


für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge in der Schädlingsbekämpfung

vom 1. März 2023
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft vida


§ 1 Kollektivvertragsparteien
Dieser Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida, andererseits.


§ 2 Geltungsbereich
a)  Räumlich:
Für das Gebiet der Republik Österreich.
b)  Fachlich:
Für alle der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger angehörenden Mitgliedsbetriebe des Berufszweiges der Schädlingsbekämpfer einschließlich Vogel- und Taubenabwehr.
c)  Persönlich:
Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für die gewerblichen Lehrlinge.


§ 3 Lohnordnung
1)  Lohngruppe 1
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit abgeschlossener Lehrzeit im Lehrberuf Schädlingsbekämpferin/Schädlingsbekämpfer, die die Lehrabschlussprüfung nicht erfolgreich abgelegt haben, sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schädlingsbekämpfung,
erhalten pro Stunde € 10,88
Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung wird die Arbeiterin/der Arbeiter in die Lohngruppe 2 umgereiht. Gleichzeitig ist ihr/ihm für den Zeitraum zwischen der Beendigung der Lehrzeit bis zur Umreihung in die Lohngruppe 2 die Differenz zwischen den Lohngruppen 2 und 1 nachzuzahlen.
Keine Nachzahlung erfolgt, wenn:
  • a)
    der Ist-Stundenlohn während dieser Zeit gleich hoch oder höher war, als der Mindestlohn der Lohngruppe 2,
  • b)
    die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer sich unentschuldigt nicht vor Ende der Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung angemeldet hat,
  • c)
    unentschuldigt nicht zum ersten anberaumten Termin angetreten ist,
  • d)
    die Prüfung zum ersten anberaumten Termin nicht bestanden hat.
2)  Lohngruppe 2
Schädlingsbekämpferin/Schädlingsbekämpfer – Facharbeiterin/Facharbeiter
erhalten pro Stunde € 13,15
3)  Lehrlingseinkommen
Lehrlinge erhalten monatlich im:
1. Lehrjahr € 830,00
2. Lehrjahr € 1.050,00
3. Lehrjahr € 1.290,00
4)  Trennungszulage gem. § 8 Ziffer 4 des Rahmenkollektivvertrages
pro Tag gebührt ein Betrag von € 17,70


§ 4 Begünstigungsklausel
Bestehende günstigere Vereinbarungen zwischen Arbeiterinnen/Arbeiter und Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber werden durch diese Lohnordnung nicht berührt.


§ 5 Geltungsbeginn
Dieser Kollektivvertrag tritt mit Wirkung vom 1. März 2023 in Kraft und ist auf 12 Monate befristet.



Wien, am 22.2.2023
Für die
Bundesinnung der chemischen Gewerbe und
der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
Prof. Mag. DDr. KommR Günter REISINGER Mag. Erwin CZESANY
Bundesinnungsmeister Bundesinnungsgeschäftsführer
KommR Marianne JÄGER
Berufszweigobfrau
Für die
Gewerkschaft vida
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
Roman HEBENSTREIT Mag.
a
Anna DAIMLER, BA
vida Vorsitzender Generalsekretärin
Monika ROSENSTEINER Ursula WODITSCHKA
Fachbereichsvorsitzende Fachbereichssekretärin