Schädlingsbekämpferbetriebe / Lohn-/Gehaltsordnung
Lohnordnung
für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für gewerbliche Lehrlinge in der Schädlingsbekämpfung
vom 1. März 2023
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft vida
§ 1 Kollektivvertragsparteien
Dieser Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida, andererseits.
§ 2 Geltungsbereich
a)
Räumlich:
Für das Gebiet der Republik Österreich.
b)
Fachlich:
Für alle der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger angehörenden Mitgliedsbetriebe des Berufszweiges der Schädlingsbekämpfer einschließlich Vogel- und Taubenabwehr.
c)
Persönlich:
Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für die gewerblichen Lehrlinge.
§ 3 Lohnordnung
1)
Lohngruppe 1
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit abgeschlossener Lehrzeit im Lehrberuf Schädlingsbekämpferin/Schädlingsbekämpfer, die die Lehrabschlussprüfung nicht erfolgreich abgelegt haben, sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schädlingsbekämpfung,
erhalten pro Stunde |
€ 10,88 |
Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung wird die Arbeiterin/der Arbeiter in die Lohngruppe 2 umgereiht. Gleichzeitig ist ihr/ihm für den Zeitraum zwischen der Beendigung der Lehrzeit bis zur Umreihung in die Lohngruppe 2 die Differenz zwischen den Lohngruppen 2 und 1 nachzuzahlen.
Keine Nachzahlung erfolgt, wenn:
-
a)
der Ist-Stundenlohn während dieser Zeit gleich hoch oder höher war, als der Mindestlohn der Lohngruppe 2,
-
b)
die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer sich unentschuldigt nicht vor Ende der Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung angemeldet hat,
-
c)
unentschuldigt nicht zum ersten anberaumten Termin angetreten ist,
-
d)
die Prüfung zum ersten anberaumten Termin nicht bestanden hat.
2)
Lohngruppe 2
Schädlingsbekämpferin/Schädlingsbekämpfer – Facharbeiterin/Facharbeiter
erhalten pro Stunde |
€ 13,15 |
3)
Lehrlingseinkommen
Lehrlinge erhalten monatlich im:
1. Lehrjahr |
€ 830,00 |
2. Lehrjahr |
€ 1.050,00 |
3. Lehrjahr |
€ 1.290,00 |
4)
Trennungszulage gem. § 8 Ziffer 4 des Rahmenkollektivvertrages
pro Tag gebührt ein Betrag von |
€ 17,70 |
§ 4 Begünstigungsklausel
Bestehende günstigere Vereinbarungen zwischen Arbeiterinnen/Arbeiter und Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber werden durch diese Lohnordnung nicht berührt.
§ 5 Geltungsbeginn
Dieser Kollektivvertrag tritt mit Wirkung vom 1. März 2023 in Kraft und ist auf 12 Monate befristet.
Wien, am 22.2.2023
Für die |
Bundesinnung der chemischen Gewerbe und |
der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger |
1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63 |
Prof. Mag. DDr. KommR Günter REISINGER |
Mag. Erwin CZESANY |
Bundesinnungsmeister |
Bundesinnungsgeschäftsführer |
KommR Marianne JÄGER |
Berufszweigobfrau |
Für die |
Gewerkschaft vida |
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 |
Roman HEBENSTREIT |
Mag. a Anna DAIMLER, BA |
vida Vorsitzender |
Generalsekretärin |
Monika ROSENSTEINER |
Ursula WODITSCHKA |
Fachbereichsvorsitzende |
Fachbereichssekretärin |