KV-Infoplattform

Aenderung Historie

KOLLEKTIVVERTRAG


Gültig ab 1.1.2023

abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe sowie der Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida andererseits.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft vida


§ 1 Geltungsbereich
1.  räumlich:
Für das Gebiet des Bundeslandes Wien.
2.  fachlich:
Für alle Sauna- und Bäderbetriebe, die der Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe angehören, sowie für alle Solarienbetriebe, die der Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe angehören, jeweils mit Ausnahme der Saisonbetriebe.
3.  persönlich:
Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer/-innen einschließlich der Angestellten, mit Ausnahme der kaufmännischen Angestellten und der kaufmännischen Lehrlinge.


§ 2 Lohnabkommen
Vereinbart wird eine Fixerhöhung von € 145,-, woraus sich untenstehende Lohnsätze ergeben. Sämtliche Lohnsätze gelten für weibliche und männliche Arbeitnehmer.
Monatslohn
1. Spezialfacharbeiter 2.212,23
2. Facharbeiter 2.134,28
3. Bademeister mit Kurs/angelernter Facharbeiter 2.096,55
4. Badewart (Saunawart, Beckenwart) 2.031,15
5. Solarienwart 2.023,83
6. Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter 1.953,21
Definition der Tätigkeiten in den einzelnen Lohngruppen:
Lohngruppe 1: Spezialfacharbeiter
Tätigkeiten im Bereich Wasseraufbereitung, Haustechnik, Regeltechnik, Chlorgasanlage, Betriebselektriker.
Lohngruppe 2: Facharbeiter
Ausgelernter Beruf mit Gesellenbrief bzw. Lehrabschlussprüfung lt. Berufsausbildungsgesetz und zumindest teilweiser Einsatz im erlernten Beruf.
Lohngruppe 3: Bademeister mit Kurs/angelernter Facharbeiter
Bademeister mit Kurs:

Erforderliche Ausbildung nach dem Bäderhygienegesetz (mindestens Rettungsschwimmer) für Wassertiefe ab 1,60 m und Tätigkeiten der Lohngruppen 4 und 6.
Angelernte Facharbeiter:

Aufgabenstellung wie Lohngruppe 2, jedoch keine Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes.
Lohngruppe 4: Badewart (Saunawart, Beckenwart)
Saunawart:

Betreuung sowie Gästeaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Saunabereich, Dampfbädern, Niedertemperaturkammern, Whirlpools und Tauchbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6.
Beckenwart:

Betreuung sowie Gästeaufsicht, Bassinaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Bereich Schwimmbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6.
Lohngruppe 5: Solarienwart
Solarienwart:

Betreuung sowie Gästeaufsicht und Reinigung im Solarienbereich und Tätigkeiten der Lohngruppe 6.
Lohngruppe 6: Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter
Kabinenwart und Reinigungskräfte:

Reinigung im Garderobenbereich, Dusch- und WC-Anlagen, Gästebetreuung (Auskünfte etc.). Überwiegend mit Flächenreinigung beschäftigt (keine Aufsicht, keine Gästebetreuung).
Hilfsarbeiter (Hausarbeiter):

Einfache Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten sowie Grünflächenbetreuung, winterliche Betreuung etc.


§ 3 Erhöhung der Überzahlungen
Die zum 30.11.2022 bestehenden Überzahlungen (Differenz zwischen KV-Mindestlohn und tatsächlich ausbezahltem Lohn) bleiben aufrecht.


§ 4 Begünstigungsklausel
Bestehende für Arbeitnehmer günstigere Betriebs- bzw. Einzelvereinbarungen bleiben unberührt.


§ 5 Geltungsbeginn
Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft und hat eine Gültigkeitsdauer bis 31. Dezember 2023.



Wien, am 3.12.2022
Für die
Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe
1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1
Der Fachgruppenobmann Die Fachgruppengeschäftsführerin
Univ. Prof. Dr. Günther Wiesinger
Mag. Christina Littek
Für die
Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe
1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1
Die Fachgruppenobfrau Die Fachgruppengeschäftsführerin
KommR Gerti Schmidt
Mag. Johanna Fangl, LLM
Für die
Gewerkschaft vida, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien
Vorsitzender Generalsekretärin
Roman Hebenstreit
Mag. Anna Daimler, BA
KV-Ausschuss-Mitglied Fachbereichssekretärin
Margit Sklensky
Farije Selimi