KV-Infoplattform

Salzburger Festspielfonds / technisches Personal u. Verwaltung / Übergangsbestimmungen / Zusatz

Kollektivvertrag


Übergangsbestimmungen

abgeschlossen zwischen dem

Verband Österreichischer Festspiele und dem

Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe

mit dem Übergangsbestimmungen für ehemalige Dienstnehmer des Saisonpersonals des Salzburger Festspielfonds festgelegt werden.


I. Persönlicher Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt für Dienstnehmer des Verwaltungs- und technischen Personals des Salzburger Festspielfonds, die
1)
entweder in den Festspielzeiten 2001, 2002 und 2003 in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August zumindest je 30 Tage innerhalb von zwei Festspielzeiten oder
2)
in der Festspielzeit 2003 zumindest 40 Tage
a)
als Inspektoren, Obermeister, Meister, Vorarbeiter, Professionisten (Schema I, OM, M, VA und Ar gemäß Artikel III der Betriebsvereinbarung Nr. 2 vom 1. September 1972),
b)
als Landestheater-Hauspersonal,
c)
als Landestheater Reinigungspersonal, oder
d)
als Tagesaushilfen G 1 und G 2 gemäß Anhang I des Kollektivvertrages für das Saisonpersonal vom 01.01.2004

beschäftigt waren.


II. Weitergeltung bisheriger Arbeitsnormen
(1)  Für Dienstnehmer, die dem obigen Personenkreis angehören, gelten - abweichend von den Bestimmungen des Kollektivvertrages vom 1. Jänner 2004, abgeschlossen zwischen dem Verband österreichischer Festspiele und der Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe - auch bei künftigen Beschäftigungen in der Festspielzeit (1. Juli bis 31. August) weiterhin die Bestimmungen der Betriebsvereinbarung Nr. 2 vom 1. September 1972 (Salzburger Festspielfonds-Sondervereinbarung).
(2)  Abs. 1 gilt für künftige Beschäftigungen nur, wenn und solange die Beschäftigung des Dienstnehmers, beginnend ab 2003, zumindest jedes zweite Kalenderjahr in der Festspielzeit erfolgt ist.


III. Verpflichtungen des Salzburger Festspielfonds
(1)  Der Salzburger Festspielfonds verpflichtet sich, einer Personenanzahl von
80% des obgenannten Personenkreises für die Festspielzeit 2004,
60% des obgenannten Personenkreises für die Festspielzeit 2005,
50% des obgenannten Personenkreises für die Festspielzeit 2006,
30% des obgenannten Personenkreises für die Festspielzeit 2007,
20% des obgenannten Personenkreises für die Festspielzeit 2008 und
10% des obgenannten Personenkreises für die Festspielzeit 2009
ein Dienstverhältnis zu jenen arbeits- und besoldungsrechtlichen Bedingungen anzubieten, wie sie in der Festspielzeit 2003 gegolten haben, wobei etwaige in der Zeischenzeit erfolgte Valorisierungen der Tgesentgelte zu berücksichtigen sind.
(2)  Die Auswahl der einzelnen Personen, denen ein solches Dienstverhältnis anzubieten ist, obliegt dem Salzburger Festspielfonds. Dem ausgewählten Dienstnehmer ist grundsätzlich ein Dienstverhältnis in jener Zeitdauer anzubieten, wie sie für das Dienstverhältnis in der letzten unter Punkt I. 1) oder Punkt I. 2) fallenden Festspielzeit gegolten hat. Geänderter Arbeitsbeginn bzw. geändertes Arbeitsende an einem bestimmten Spielort müssen jedoch in der Länge des Dienstverhältnisses Berücksichtigung finden.
(3)  Die Verpflichtungen des Salzburger Festspielfonds für die Festspiele 2004 bis 2010 im obigen Sinn bestehen nur insoweit, als sich eine entsprechende Anzahl solcher Personen für eine Beschäftigung in den jeweiligen Jahren meldet und diese Personen aufgrund ihrer bisherigen Mitwirkung bei den Salzburger Festspielen auch für ein weiteres Dienstverhältnis als geeignet erscheinen.



Salzburg, am 01.01.2004
Für den Salzburger Für den Verband
Festspielfonds: Österreichischer Festspiele:
Dr. Helga Rabl-Stadler DI Günter Rhomberg
Präsidentin Vorsitzender
Für den Betriebsrat:
Kurt Hofer
Betriebsratsvorsitzender
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe:
Dr. Herbert Stegmüller Peter Paul Skrepek
Zentralsekretär Vorsitzender
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
Sektion technisches Personal und Verwaltungsangestellte/
Theater, Kino und Veranstaltungsbetriebe
Martin Mayer Gerhard Legner
Sekretär Vorsitzender
Walter Liendl
Fachgruppe Festspiele