KV-Infoplattform

Salzburger Festspielfonds / technisches Personal u. Verwaltung / Beilage

Kollektivvertrag


mit dem der Kollektivvertrag für das Verwaltungspersonal und das technische Personal des Salzburger Festspielfonds vom 23.7.2003,
abgeschlossen zwischen dem Verband Österreichischer Festspiele und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
wie folgt geändert wird:


Rahmenänderung § 25 Bezugsrechtlicher Teil
I. § 25 (1) wird wie folgt geändert:
(1) 
a)
Der Dienstnehmer in einem unbefristeten Dienstverhältnis ist nach den in Anhang I/a festgelegten Gehaltssätzen zu entlohnen. Das Gehalt beginnt mit der Gehaltsstufe 1.
b)
Der Dienstnehmer in einem befristeten Dienstverhältnis (bis zu neun Monaten) ist nach den in Anhang I/b festgelegten Gehaltsansätzen zu entlohnen.


II. Im Anhang I wird vor “Verwendungsgruppe A” wie folgt eingefügt:
“a) Dienstnehmer nach § 25/1/a”,
und nach den Überstellungsbeträgen (Verwendungsgruppe D) wie folgt:
b) Dienstnehmer nach § 25/1/b

bei Ausübung einer Tätigkeit der Verwendungsgruppe
A Entlohnungsklasse IV 1.511,30 V 1.466,70 VI 1.405,00
B Entlohnungsklasse IV 1.451,70 V 1.413,00 VI 1.354,90
C Entlohnungsklasse V 1.354,90 VI 1.232,90
D Entlohnungsklasse c2 1.420,00 c3 1.410,00 d 1.352,60


III.
Dieser Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1. September 2003 in Kraft.

Salzburg, am 17.12.2003


Für den Salzburger Für den Verband
Festspielfonds: Österreichischer Festspiele:
Dr. Helga Rabl-Stadler DI Günter Rhomberg
Präsidentin Vorsitzender
Für den Betriebsrat:
Kurt Hofer
Betriebsratsvorsitzender
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe:
Dr. Herbert Stegmüller Peter Paul Skrepek
Zentralsekretär Vorsitzender
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
Sektion technisches Personal und Verwaltungsangestellte /
Theater, Kino und Veranstaltungsbetriebe:
Martin Mayer Gerhard Legner
Sekretär Vorsitzender
Walter Liendl
Fachgruppe Festspiele