Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 7,82 %
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: € 14,30
Qualifizierte Tätigkeiten: von € 14,85 bis € 16,33
Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 16,33 bis € 17,29
Zulagen
z. B. Zulage für Nachtschicht und im zweischichtigen Betrieb für Nachtstunden
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
•
ArbeitnehmerIn: von 1 Woche bis zu 9 Wochen
•
ArbeitgeberIn: von 1 Woche bis zu 9 Wochen
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn im aufrechten Dienstverhältnis
innerhalb von 4 Monaten
, nach Beendigung des Dienstverhältnisses vertragliche Lohnansprüche innerhalb von
3 Monaten
mündlich oder schriftlich geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen!
Erfolglos geltend gemachte Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 18 Monaten seit der ersten Geltendmachung gerichtlich anhängig gemacht werden.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.
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Sonderzahlungen: Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.
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Der Kündigungsschutz des § 15 MSchG wird auf die Dauer des bundesgesetzlich geregelten Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld erstreckt.