Sägeindustrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt
KOLLEKTIVVERTRAG
abgeschlossen zwischen dem
Fachverband der Holzindustrie Österreichs
einerseits und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund,
Gewerkschaft der Privatangestellten,
Wirtschaftsbereich Stein & Keramik, Holz, Säge
andererseits.
Artikel V Änderung des Rahmenkollektivvertrages 9d Wechsel ins System ”Abfertigung neu“
(1)
Es wird ein neuer § 9d im Rahmenkollektivvertrag für die Angestellten der Holz verarbeitenden Industrie und der Sägeindustrie eingeführt:
”9d Wechsel ins System “Abfertigung neu”
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Übertritt aus dem Abfertigungsrecht des Angestelltengesetzes/Arbeiter-Abfertigungsgesetzes in jenes des BMVG (Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz), ist der Arbeitnehmer berechtigt, binnen einem Monat ab Unterzeichnung der Übertrittsvereinbarung ohne Angabe von Gründen von dieser zurückzutreten. Dies gilt nicht, sofern die Übertrittsvereinbarung inhaltlich durch eine Betriebsvereinbarung gemäß § 97 Abs 1 Z 26 ArbVG (Festlegung von Rahmenbedingungen für den Übertritt in das Abfertigungsrecht des BMVG) bestimmt ist.“
(2)
Die monatliche
Lehrlingsentschädigung
für Lehrlinge beträgt ab
1. April 2003 und 1. Mai 2003 (für die Betriebe der Sägeindustrie)
im
Tabelle I Tabelle II |
in Euro in Euro |
1. Lehrjahr 413,13 547,73 |
2. Lehrjahr 547,73 736,01 |
3. Lehrjahr 736,01 915,35 |
4. Lehrjahr* 1.026,86 1.063,98 |
*) 18 Jahre oder Reifeprüfung
und ab 1. Mai 2004 im
Tabelle I Tabelle II |
in Euro in Euro |
1. Lehrjahr 421,39 558,68 |
2. Lehrjahr 558,68 750,73 |
3. Lehrjahr 750,73 933,66 |
4. Lehrjahr* 1.047,40 1.085,26 |