Rotes Kreuz / Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft vida / Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
ArbeiterInnen/Angestellte
Arbeiter und Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
Rahmen: 1.1.2020
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der Löhne und Gehälter in allen Bundesländer außer Wien rückwirkend mit 1. Jänner 2020 um durchschnittlich 2,57 Prozent, aber mindestens 50 Euro.
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In der Steiermark, Oberösterreich und Kärnten tritt eine Erhöhung der Kinderzulage von monatlich 20 € pro Kind in Kraft.
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In Tirol gilt ab 1. Jänner 2020 eine Zulage für eingeteilte Dienste als NotfallsanitäterIn.
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Coronazulage für alle ArbeitnehmerInnen, die zwischen dem 16.3. und dem 30.6.2020 direkten Kontakt mit Kunden, Klienten, Patienten etc. in ihrer Arbeitszeit hatten. .
Mindestlohn/Mindestgehalt
Bundesland |
Erhöhung € ab 1.1.2020 |
Löhne/Gehälter |
Burgenland |
mind. 50 € |
2,25% |
Kärnten |
mind. 50 € |
2,25% |
Niederösterreich |
mind. 50 € |
2,25% |
Oberösterreich |
mind. 50 € |
2,15% |
Salzburg |
plus 6 € (bzw. Erhöhung analog Sozialversicherungsschema ) |
2,15% |
Steiermark |
mind. 50 € |
2,25% |
Tirol |
mind. 50 € |
2,25% |
Vorarlberg |
mind. 50 € |
2,25% |
Wien |
ab 1.2.2020 |
2,70 % |
Zulagen/Zuschläge
Auf alle Zulagen und Zuschläge 2,70 % in Wien, sonst entsprechend der jeweiligen Koppelung.
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit laut Rahmenkollektivvertrag beträgt
40 Stunden inklusive bezahlter Pausen.
Ausnahmen sind in den Bundesanhängen fixiert.
Durchrechnungszeitraum im Rahmenkollektivvertrag 3 Monate, ausgenommen Kinderbetreuungseinrichtungen mit Schließzeiten analog der Schulferien, max. 52 Wochen, in den Landesanhängen sind abweichende Durchrechnungszeiträume möglich.
Regelungen zu Arbeitsbereitschaft, Lenkzeiten, Ruhezeiten im Rahmenkollektivvertrag, bzw in den Anhängen.
Kündigungsfristen
Entsprechend Angestelltengesetz, auch für ArbeiterInnen.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Entgeltansprüche verfallen, wenn sie nicht
binnen 9 Monaten ab Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.
Andere sozialpolitische Errungenschaften
- Ab 1.1.2014 volle Anrechnung der gesetzlichen Elternkarenzzeiten (max. 24 Mon.);
- KV-Anspruch auf Pflegekarenz (max. 24 Mon.) und Anrechnung der Pflegekarenzzeiten auf Ansprüche im Dienstverhältnis;
- KV-Anspruch auf Anschlusskarenz (bis max. 36 Lebensmonat des Kindes)
- Jubiläumsgeld zum 25. Dienstjahr;
- 24.12. und 31.12. dienstfrei – bei Arbeit an diesem Tag Ersatzfreizeit an anderem Tag
- Volle Abfertigung (Abfertigung alt) bei Tod des/der Arbeitnehmers/in für Ehepartner/in (eingetragene Partner/in) bzw. unterhaltsberechtigten Erben