Reisebüros / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft GPA
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte
Geltungsbereich
Österreich
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
- Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden mit Wirksamkeit vom 1. April 2022 um 2,9% erhöht.
- Das Gehalt für Ferialangestellte wird ebenfalls per 1. April 2022 um 2,9% erhöht.
- Jede(r) Angestellte, die/der sich zum Stichtag 1. April 2022 in einem aufrechten Dienstverhältnis befindet, erhält auf Basis Vollzeit eine Einmalzahlung in Höhe von € 200,–, die bis spätestens 30. April 2022 auszubezahlen ist. Teilzeitangestellte erhalten die Einmalzahlung aliquot auf Stundenbasis.
- Lehrlinge enthalten zu denselben Bedingungen eine Einmalzahlung in Höhe von € 100,–.
- Die Einmalzahlung darf auf Überzahlungen nicht angerechnet werden.
- Die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste werden von € 16,50 auf € 17,00 bzw von € 33,00 auf € 34,00 erhöht.
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: € 1.610,00 (ab 1.4.2022)
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
1. u 2. Dienstjahr |
6 Wochen |
nach 2. Jahren |
2 Monate |
nach 5. Jahren |
3 Monate |
nach 15 Jahren |
4 Monate |
nach 25 Jahren |
5 Monate |
Nach dreijähriger Dienstzeit nur Quartalskündigung.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Entlohnungen für
nicht geltend gemachte Überstunden verfallen binnen drei Monaten
nach Ende der in Betracht kommenden Gehaltsperiode.
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
- Sonderzahlung, Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss
- Jubiläumsgeld
- Karenzzeitenanrechnung 22 Monate