Reinigungspersonal der Versicherungsunternehmungen / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft vida
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
1. Jänner 2020
Mindestlohn/Mindestgehalt
1.600,00
Zulagen/Zuschläge
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die vor dem 1.1.2012 bereits beschäftigt waren, erhalten bei einer Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren eine Dienstalterszulage von 3%
Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden
.
Kündigungsfristen
Redaktionelle Anmerkungen
“Gemeinsamer Hinweis der Kollektivvertragsparteien: Beide Kollektivvertragsparteien gehen davon aus, dass die Kündigungsbestimmung des § 6 Abs 1 dieses Kollektivvertrages mit Inkrafttreten des § 1159 ABGB idF BGBl I 153/2017 außer Kraft treten. Die neu geschaffenen gesetzlichen Regelung zu den Kündigungsfristen und -terminen gehen der KV-Regelung vor, weshalb von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen im Falle einer Kündigung die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen des § 1159 ABGB nF einzuhalten sind.“
Bei einer Betriebszugehörigkeit
ab dem 2. Monat |
2 Woche |
ab 2 Jahren |
4 Wochen |
ab 5 Jahre |
6 Wochen |
ab 10 Jahre |
8 Wochen |
Andere sozialpolitische Errungenschaften
- Karenzanrechnung von 24 Monaten ab 01.01.2019
- Anrechnung Hospiz, Pflege und Begleitung schwerstkranker Kinder zur Gänze