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Neueinführung einer Regelung für Provisionsvertreter*innen mit Eintritt ab 1.1.2020: Garantiertes Mindesentgelt von € 1.600,00 bzw nach 10 Jahren € 1.700,00 14×/Jahr.
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Voraussetzung für Rufbereitschaft ist eine Betriebsvereinbarung, die auch eine notwendige Abgeltung regelt.Weiters wurde vereinbart: Liegt bis zur nächsten KV-Verhandlung in Genossenschaften, die eine Rufbereitschaft praktizieren, keine Betriebsvereinbarung mit Entgeltregelung vor, wird im KV eine Regelung geschaffen, wie Rufbereitschaft zu entgelten ist.
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: € 1.631,00 bis € 1.652,50
Qualifizierte Tätigkeiten: € 1.837,50 bis € 2.053,50
Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 2.153,50 bis € 2.348,00
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr:
€ 701,00
im 2. Lehrjahr:
€ 901,00
im 3. Lehrjahr:
€ 1.151,00
Anschlusslehre
€ 1.201,00
Zulagen/Zuschläge
Mankogeld
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Überstundenzuschlag: 50 %, zu bestimmten Zeiten: 100 % bzw 150 % Überstundendivisor: 1/167
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
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Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss)