Zusatz zum Kollektivvertrag
für die Dienstnehmerinnen der Privatkrankenanstalten Österreichs
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft vida
Durch das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege (Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz -
EEZG
) werden die Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder und deren Verteilung an die Träger, Betreiber bzw Dienstgeberinnen an die Dienstnehmerinnen festgelegt (,,
Pflegebonus EEZG
"). Als Basis für die Umsetzung durch die Länder werden entsprechende Förderrichtlinien durch die Bundesländer erlassen. Tätigen Dienstgeberinnen Auszahlungen im Sinne der vorgenannten Bestimmungen an Dienstnehmerinnen, so erfolgen diese gemäß den Bestimmungen des EEZG in Verbindung mit der Förderrichtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Demnach dienen die Dienstgeber bzw Dienstgeberinnen lediglich als auszahlende Stellen.
Dieser Zusatz zum Kollektivvertrag für die Dienstnehmerinnen der Privatkrankenanstalten Österreichs dient als entgeltgestaltende Vorschrift iS des EEZG und ermächtigt die Dienstgeberinnen Auszahlungen für den Pflegebonus EEZG 2022 entsprechend den jeweiligen Förderrichtlinien durchzuführen. Auszahlungen für den Pflegebonus EEZG 2022 erfolgen entsprechend den jeweiligen Förderrichtlinien.
Der Zusatz zum Kollektivvertrag tritt mit 1.12.2022 in Kraft und erlischt mit 31.12.2024, sofern sämtliche Refundierungen von Auszahlungen der Dienstgeberinnen im Sinne dieses Zusatzes an Dienstnehmerinnen durch das jeweilige Bundesland geleistet wurden.