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Redaktionelle AnmerkungenQuelle: Gewerkschaft Bau - Holz
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
01.05.2020
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,95 %
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Ist-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung (Parallelverschiebung)
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: € 12,49 bis € 13,46
Qualifizierte Tätigkeiten: von € 13,59 bis € 14,46
Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 15,72
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr:
€ 6,29
im 2. Lehrjahr:
€ 9,43
im 3. Lehrjahr:
€ 12,58
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden. Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
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ArbeitnehmerIn: von jederzeit bis zu 3 Wochen
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ArbeitgeberIn: von jederzeit bis zu 3 Wochen
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst verfallen!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z.B.
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Bezahlung eines Taggeldes bei auswärtigen Arbeiten