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Aenderung Historie

Zusatzkollektivvertrag

über die Ermächtigung zur Gewährung von Mitarbeiterprämien gem. § 124b Ziffer 447 EStG 1988 für das Jahr 2024.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Bau-Holz


1 Geltungsbereich
1.  Räumlich:
für das Gebiet der Republik Österreich.
2.  Fachlich:
auf alle Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen (einschließlich der Lehrlinge), die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes sind und die bei einem der in c) genannten Betriebe beschäftigt sind. Der Kollektivvertrag gilt nicht für Ferialarbeitnehmer /Ferialarbeitnehmerinnen und Pflichtpraktikanten/Pflichtpraktikantinnen.
3.  Persönlich:
auf alle Betriebe, deren Inhaber/Inhaberinnen Mitglieder der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe, Berufszweig der Pflasterer, im Sinne der Fachorganisationsordnung in der jeweils geltenden Fassung sind.



Wien, am 04. November 2024
Für die

Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe
Ing. Martin
Greiner

Bundesinnungsmeister
Mag. Franz Stefan
Huemer

Geschäftsführer
Für den

Österreichischen Gewerkschaftsbund

Gewerkschaft Bau-Holz
Abg.z.NR Josef
Muchitsch

Bundesvorsitzender
Mag. Herbert
Aufner

Bundesgeschäftsführer