Landeskollektivvertrag Vorarlberg
für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft vida
abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Vorarlberg, Sparte Transport und Verkehr, Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW-Taxi, 6800 Feldkirch, Wichnergasse 9, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida, J6700 Bludenz, Kasernplatz 3 andererseits gem. Teil 2s, Ziffer 2 (Allgemeine Lohnbestimmungen) des Bundes-Kollektivvertrages zur Regelung von Taggeldern gem. § 3 Abs. 1 Z 16b EstG.
Gültig ab 1.3.2022
Redaktionelle Anmerkungen
Die einzelnen Bundesländer können mit Landeskollektivvertrag die Mindestlöhne im jeweiligen Bundesland selbstständig festlegen (Lohnübereinkommen). In jenen Bundesländern, für die kein gemäß Artikel XVI fortbestehendes Lohnübereinkommen auf Landesebene existiert und in denen von der Möglichkeit eines Lohnübereinkommens mit Landeskollektivvertrag nicht Gebrauch gemacht wird, gilt ab 1.1.2022 jedenfalls ein monatlicher Mindestlohn von 1.555,00 Euro brutto (Grundsatzvereinbarung der Sozialpartner). Der Mindestlohn von 1.555,00 Euro brutto gebührt für die gemäß Artikel V dieses Kollektivvertrages festgelegte Normalarbeitszeit. Arbeitnehmern mit einer geringeren als in Artikel V des Bundeskollektivvertrages festgelegten Normalarbeitszeit gebührt der Mindestlohn im aliquoten Ausmaß. Die einzelnen Bundesländer können mit Landeskollektivvertrag Tagesgelder im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 16b EStG festlegen. Mit Wirksamkeit dieses Kollektivvertrages treten alle bisherigen, auf Landesebene bestehenden Regelungen über Tagesgelder außer Kraft.