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Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi) NÖ / Lohn-/Gehaltsordnung

LANDESKOLLEKTIVVERTRAG


für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW

abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Niederösterreich, Sparte Transport und Verkehr, Fachgruppe Niederösterreich für die Beförderungsgewerbe mit PKW, 3100 St. Pölten, Landsbergerstraße 1 einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida, 3100 St. Pölten, Gewerkschaftsplatz 1 andererseits über ein Lohnabkommen gem. 2. Teil, Ziffer 1 (Allgemeine Lohnbestimmungen) des Bundeskollektivvertrages für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW.
Gültig ab 01.01.2014
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Allgemeine Lohnbestimmungen


I. Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt:
1)  Räumlich:
für das Bundesland Niederösterreich
2)  Fachlich:
für alle Betriebe, welche gewerbsmäßig mittels PKW
a)
das Taxigewerbe ausüben und Mitglied der Fachgruppe Niederösterreich für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen sind.
b)
das Mietwagengewerbe ausüben und Mitglied der Fachgruppe Niederösterreich für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen sind.
3)  Persönlich:
a)
Für alle Arbeiter, die bei einem Arbeitgeber nach Ziffer 2 beschäftigt sind.
b)
Für jene Bedienstete, denen vertraglich das Angestelltenverhältnis zuerkannt worden ist und die nicht als kaufmännische Angestellte anzusehen sind.


II. Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2014 in Kraft.
Der Kollektivvertrag wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31.12.2015, mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.
Die Vertragspartner verpflichten sich, währen der Kündigungsfrist Verhandlungen zwecks Erneuerung des Kollektivvertrages aufzunehmen.


III. Lohnübereinkommen
Gemäß 2. Teil Ziffer 1 des Bundeskollektivvertrages für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW werden für das Bundesland Niederösterreich folgende Mindestlöhne festgelegt:
Monatlicher Mindestlohn brutto € 1.100

Der Mindestlohn von € 1.100,- brutto gebührt für die gemäß Artikel V des Bundeskollektivvertrags für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW festgelegte Normalarbeitszeit. Für Teilzeitbeschäftigte gelten die Bestimmungen des 2. Teiles Ziffer 1 des Bundeskollektivvertrags für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW über das aliquote Ausmaß des Mindestlohnes sinngemäß.



Für die Wirtschaftskammer:
Fachgruppe Niederösterreich für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen
Felix Pribil Mag. Michael Steinparzer
Obmann Geschäftsführer
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft vida
Gottfried Winkler Bernd Brandstetter
gf. Vorsitzender Bundesgeschäftsführer
Alfred Spiegl
Landesgeschäftsführer NÖ