BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: BGBl II Nr. 147/2024
Jahrgang 2024 |
Ausgegeben am 12. Juni 2024 |
Teil II |
147. Verordnung:
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Erlassung eines Heimarbeitstarifs für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
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147. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, mit der ein Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter erlassen wird
Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft ist gemäß § 34 Abs. 1 Heimarbeitsgesetz 1960, BGBl. Nr. 105/1961, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 11/2024 ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Heimarbeitstarife zu erlassen.
Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat mit Beschluss vom 11. Juni 2024 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehenden Heimarbeitstarif erlassen: