Papierindustrie / SCA Hygiene Austria / Zusatz
KOLLEKTIVVERTRAG ORTMANN SCA HYGIENE AUSTRIA GMBH
abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Sektion Industrie, Fachverband der Papierindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Chemiearbeiter andererseits.
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt
a)
räumlich:
für alle Bundesländer der Republik Österreich;
b)
fachlich:
für den Betrieb der SCA Hygiene Austria GmbH
c)
persönlich:
für alle in den unter b) genannten Betrieb beschäftigten ArbeiterInnen und Lehrlinge, auf die der Kollektivvertrag vom 4.6.1992 Anwendung findet.
§ 2 Vereinbarung nach § 12a Arbeitsruhegesetz
Die Gewerkschaft der Chemiearbeiter und der Fachverband der Papierindustrie kommen überein, daß ArbeitnehmerInnen in der an die Produktion von Hygienepapier angeschlossenen Verarbeitung, eingeschränkt auf die Herstellung von Servietten und Taschentüchern, während der Wochenend- und Feiertagsruhe beschäftigt werden dürfen.
Dieser Bereich der Verarbeitung gilt als kontinuierliche Betriebsabteilung ohne Sonntagsruhe.
Diese Vereinbarung tritt mit 1. Mai 1997 in Kraft.
Unterzeichnungsprotokoll
Wien, 1. Mai 1997
Wirtschaftskammer Österreich, Sektion Industrie, Fachverband der Papierindustrie |
Der Vorsteher: |
KR Dr. Robert Launsky-Tieffenthal |
Der Geschäftsführer: |
Der Referent: |
Dr. Gerolf Ottawa |
Dr. Werner Auracher |
Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Chemiearbeiter
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Der Vorsitzende: |
Der Bundessekretär: |
Gerhard Linner |
Dr. Gerald Hirss-Werdisheim |