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Papierindustrie / Fa. Merckens / Zusatz

Kollektivvertrag


abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Sektion Industrie, Fachverband der Papierindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Chemiearbeiter andererseits.


Vereinbarung nach § 12a Arbeitsruhegesetz
Aufgrund des § 12a Arbeitsruhegesetz wird zur Sicherung der Beschäftigung und längerfristigen Absicherung des Betriebsstandortes bei der Pappen- und Pressspanfabrik Carl Joh. Merckens, 4311 Schwertberg, Josefstal 10, auf Grundlage der Betriebsvereinbarung vom 25.5.2000 in deren Geltungsbereich Wochenend- und Feiertagsarbeit zugelassen.
Diese Bereiche gelten als kontinuierliche Betriebsabteilungen ohne Sonntagsruhe.
Diese Vereinbarung tritt automatisch in Kraft, wenn die Betriebsvereinbarung vom 25.5.2000 über die Einführung eines Durchfahrbetriebes bei der Fa. Merckens erlischt.
Dieser Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 2. April 2000 in Kraft.


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, 25. Mai 2000
Wirtschaftskammer Österreich, Sektion Industrie, Fachverband der Papierindustrie
Der Vorsteher:
KR Dr. Robert Launsky-Tiefenthal
Der Geschäftsführer: Der Referent:
Dr. Gerolf Ottawa Dr. Werner Auracher
Österreichischer Gewerkschaftbund, Gewerkschaft der Chemiearbeiter
Der geschäftsführende Vorsitzende:
Wilhelm Beck
Der Bundessekretär-Stellvertreter: Der Fachsekretär:
Peter Schissler Peter Schaabl