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Erhöhung der KV Gehälter um 8,8 % mindestens € 200,00
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Erhöhung der IST Gehälter um 8,8 % mindestens € 200,00
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Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 8,8 % und € 300,00 Einmalzahlung
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Erhöhung der Zulagen um 8,8 %
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Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigungen (Inland und Ausland) um 8,8 %
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31. Dezember (Silvester) unter Fortzahlung des Entgeltes arbeitsfrei
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Entfall der Möglichkeit zur Minderung der Betriebserfahrungszulage bei Überzahlung