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Papier und Pappe verarbeitende Industrie / Zusatz / Lohn/Gehalt

GEHALTSORDNUNG 2001 (EURO)


gemäß § 19 Abs. 3 des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 für die Mitgliedsfirmen des Fachverbandes der
Papier und Pappe verarbeitende Industrie
gültig ab 1. November 2001 - Beträge in EURO.

Für Mitgliedsfirmen, die gleichzeitig auch einem anderen als dem vertragschließenden Fachverband angehören, ist Zweifelsfällen die Vertragszugehörigkeit einvernehmlich zwischen den beteiligten Fachverbänden und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Sektion Industrie und Gewerbe, festzustellen. Bei dieser Feststellung ist davon auszugehen, Produktionszweig überwiegend ausgeübt wird.


Aufwandsentschädigungen 1.1.2002
Papier und Pappe verarbeitende Industrie gültig ab 1. Jänner 2002


Reiseaufwandsentschädigung
Angestellte der
Verwendungsgruppe
Taggeld Nachtgeld volle Reiseaufwandsentschädigung
(Tag- u. Nachtgeld)
mindestens
I bis III, M I 37,50 20,80 58,30
IV, IVa, M II und M III 39,00 23,96 62,96
V, Va, M IV 44,68 23,96 68,64
VI 51,07 23,96 75,03