Osterfestspiele Salzburg / Saisonpersonal / Beilage
Kollektivvertrag
für das Saisonpersonal der OSTERFESTSPIEL-GesmbH
Arbeitsrechtliche Änderungen
Abgeschlossen zwischen dem Verband Österreichischer Festspiele und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben
§ 16 neu:
Dienstnehmern der Gehalts- und Lohngruppen I, II, III, IV und V (Inspektoren bis Arbeiter), die sich durch ihre arbeitsvertragliche Tätigkeit beim Salzburger Festspielfonds so weit weg von ihrem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) befinden, dass ihnen eine tägliche Rückkehr an ihren ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann, sofern sie mehr als 120 km von Salzburg entfernt wohnen, gebührt pro Kalendertag ein Tage- und Nächtigungsgeld (einschließlich der Kosten des Frühstücks) gemäß Anhang I.
Die Abreitsrechtliche Änderung betreffend § 16 ist ab dem Jahr 2008 gültig.
Wien, am 15. Mai 2007
Für die |
Für den Verband |
Osterfestspiel-GmbH: |
Österreichischer Festspiele: |
Michael Dewitte Geschäftsführer |
Michael Dewitte Vorsitzender |
Für den Betriebsrat Kurt Hofer Betriebsratsvorsitzender |
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe: |
Mag. Sabine Sahab |
Prof. Heinz Fiedler |
Zentralsekretärin |
gf. Vorsitzender |
Für die Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben |
Martin Mayer |
Gerhard Legner |
Sekretär |
Vorsitzender |
Walter Liendl |
Fachgruppe Festspiele Vorsitzender |