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Orthopädieschuhmacher / Kündigung K, S, STM / Kündigung

Kündigung von Kollektivverträgen

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 7. Februar 2013


Kündigung KV Orthopädieschumacher Kärnten, Salzburg und Steiermark
Mit Schreiben vom 21. Jänner 2013 hat die Gewerkschaft PRO-GE dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Kündigung des Kollektivvertrages für das „Gewerbe des Orthopädie-Schuhmachers“ KV 57/2011, Katasterzahl VI/35/1, für die Bundesländer Kärnten, Salzburg und Steiermark zum 30. April 2013, sowie des „Rahmenkollektivvertrages“ KV 231/2002, Katasterzahl V/33/9, für die Bundesinnung der Gesundheitsberufe, Berufszweig der Orthopädieschuhmacher, für die Bundesländer Kärnten, Salzburg und Steiermark angezeigt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,
Wien, 5. Februar 2013


Kündigung des Kollektivvertrages – Orthopädieschuhmacher und Rahmenkollektivvertrages, Kärnten, Salzburg und Steiermark
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: PRO-GE

Die Gewerkschaft PRO-GE teilt gemäß § 17 Abs. 2 ArbVG mit, dass sie den Kollektivvertrag für das “Gewerbe des ORTHOPÄDIE-SCHUHMACHERS” (57/2011/VI/35/1) für die Bundesländer KÄRNTEN, SALZBURG und STEIERMARK zum 30.04.2013 aufkündigt.
Gleiches gilt für den “RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG” (231/2002/V/33/9) für die Bundesinnung der Gesundheitsberufe, Berufszweig der Orthopädieschuhmacher für die Bundesländer KÄRNTEN, SALZBURG und STEIERMARK.
Der Vollständigkeit halber weisen wir noch darauf hin, dass mit 01.02.2013 ein neuer Kollektivvertrag für das Gewerbe der Schuhmacher und Orthopädieschuhmacher abgeschlossen wurde und demnächst beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hinterlegt wird.
Dieser neu abgeschlossene Kollektivvertrag für das Gewerbe der Schuhmacher und Orthopädieschuhmacher erfasst nicht das Gewerbe der Orthopädieschuhmacher der Landesinnungen Kärnten, Salzburg und Steiermark.
Für diese Bereiche wird der ÖGB/Gewerschaft PRO-GE die Erklärung des Kollektivvertrages zur Satzung bzw. die Änderung beantragen.
Wien, am 21.01.2013
Rainer Wimmer Manfred Anderle
Bundesvorsitzender Bundessekretär