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Oregano / Beilage

Kollektivvertrag für die Angestellten der OREGANO Restaurantbetriebsges.m.b.H.


abgeschlossen zwischen dem "Konsumverband", Revisionsverband der österreichischen Konsumgenossenschaften, 1150 Wien, Giselhergasse 11, und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Sektion Handel, Verkehr, Vereine und Fremdenverkehr, 1013 Wien, Deutschmeisterplatz 2 betreffend der Gehälter und Arbeitsbedingungen, welche in der Oregano Restaurantbetriebsges.m.b.H. Gültigkeit haben.
Der betreffende Kollektivvertrag wird mit Wirkung vom 1.1.1995 wie folgt abgeändert:


XVI. Verpflegung
Jeder Angestellte, welcher in einem produzierenden Betrieb beschäftigt ist, hat Anspruch auf ein freies Mittagessen (Menü 1), ein alkoholfreies Getränk und auf einen Kaffee pro Tag.

Gehaltsordnung
für Angestellte in der Oregano Restaurantsges.m.b.H.

Gehaltstafel ab 1.1.1995 (siehe Anhang)
"KONSUMVERBAND" REVISIONSVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN

KONSUMGENOSSENSCHAFTEN

1150 Wien, Giselhergasse 11

Leo Höfferer
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN
Der Vorsitzende:Der Zentralsekretär:
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN

Sektion Handel, Verkehr, Vereine und Fremdenverkehr
Der Sektionsvorsitzende:Der leitende Sekretär:
Fachgruppensekretär:
Wien, im Jänner 1995


Gehaltsordnung für Angestellte in der OREGANO Restaurantbetriebsges.m.b.H. ab 1.1.1995
I. Restaurantleiter
Betriebszugehörigkeit Monatsgehalt
a) bis 5 Jahre 20.146,-
b) 6. bis 10. Jahr 20.641,-
c) 11. bis 15. Jahr 21.130,-
d) 16. bis 20. Jahr 21.623,-
e) über 20 Jahre 22.117,-


II. Büropersonal - Kaufmännisches Personal
Betriebszugehörigkeit Monatsgehalt
a) bis 5 Jahre 14.159,-
b) 6. bis 10. Jahr 14.501,-
c) 11. bis 15. Jahr 14.843,-
d) 16. bis 20. Jahr 15.185,-
e) über 20 Jahre 15.527,-


III. Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr 4.386,-
im 2. Lehrjahr 4.477,-
im 3. Lehrjahr 5.641,-