Kollektivvertrag für die Angestellten der OREGANO Restaurantbetriebsges.m.b.H.
abgeschlossen zwischen dem "Konsumverband", Revisionsverband der österreichischen Konsumgenossenschaften, 1150 Wien, Giselhergasse 11, und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Sektion Handel, Verkehr, Vereine und Fremdenverkehr, 1013 Wien, Deutschmeisterplatz 2 betreffend der Gehälter und Arbeitsbedingungen, welche in der Oregano Restaurantbetriebsges.m.b.H. Gültigkeit haben.
Der betreffende Kollektivvertrag wird mit Wirkung vom 1.1.1995 wie folgt abgeändert:
XVI. Verpflegung
Jeder Angestellte, welcher in einem produzierenden Betrieb beschäftigt ist, hat Anspruch auf ein freies Mittagessen (Menü 1), ein alkoholfreies Getränk und auf einen Kaffee pro Tag.
Gehaltsordnung
für Angestellte in der Oregano Restaurantsges.m.b.H.
Gehaltstafel ab 1.1.1995 (siehe Anhang)
"KONSUMVERBAND" REVISIONSVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN
KONSUMGENOSSENSCHAFTEN
1150 Wien, Giselhergasse 11
Leo Höfferer
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN
Der Vorsitzende:Der Zentralsekretär:
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN
Sektion Handel, Verkehr, Vereine und Fremdenverkehr
Der Sektionsvorsitzende:Der leitende Sekretär:
Fachgruppensekretär:
Wien, im Jänner 1995