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Oregano / Beilage

KOLLEKTIVVERTRAG OREGANO


abgeschlossen zwischen dem "Konsumverband", Revisionsverband der österreichischen Konsumgenossenschaften, 1150 Wien, Giselhergasse 11, und der Gewerkschaft AGRAR - NAHRUNG - GENUSS, 1081 Wien, Albertgasse 35, betreffend der Löhne und Arbeitsbedingungen welche in der Oregano Restaurantionsbetriebsges.m.b.H. Gültigkeit haben.
Der betreffende Kollektivvertrag wird mit Wirkung vom 1.1.1993 wie folgt abgeändert:
VII. NACHTARBEITSZUSCHLAG

Der Nacharbeitszuschlag für Dienstnehmer, die länger als 3 Stunden in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr beschäftigt sind, beträgt pro Nachtdienst 126 Schilling.