I. Erhöhung der Bezüge für 2011
1.
Mit Wirkung vom 1.1.2011 werden die Anfangsbezüge der Gehaltstabellen (für die Dienstnehmer des ORF-Symphonieorchesters: auch Funktionszulagen) und die Ansätze des Honorarkatalogs um 1,85% erhöht:
2.
Unter "Anfangsbezüge der Gehaltstabellen" sind die Ansätze in der Gehaltsstufe 0 der Gehaltstabellen mit Stand 1.1.2010 zu verstehen.
3.
Die Zulagen nach dem KV werden mit Wirkung vom 1.1.2011 um 1,85% erhöht.
4.
Arbeitnehmer/innen gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 bis 3, die zum 1.12.2010 in einem aufrechten Dienstverhältnis nach diesem Kollektivvertrag standen, haben Anspruch auf eine noch im Kalenderjahr 2010 auszuzahlende Sonderzahlung. Die Sonderzahlung beträgt € 450,00, wenn die wöchentliche vertragliche Normalarbeitszeit zum 1.12.2010 weniger als 20 Stunden oder mehr beträgt, und € 225,00, wenn diese zum 1.12.2010 weniger als 20 Stunden beträgt. Die Sonderzahlung gebührt anteilig, wenn im Kalenderjahr 2010 kein durchgehender Entgeltanspruch bestanden hat, wobei für jeden Kalendermonat, in dem ein Entgeltanspruch bestanden hat, ein Zwölftel der Sonderzahlung gebührt.
Arbeitnehmer/innen gemäß § 4 Abs. 1 Z 4, die für das Kalenderjahr 2010 die Voraussetzungen für die Einbeziehung in die Pensionskasse gemäß § 1 Abs. 1 Z 5 der Pensions-Betriebsvereinbarung 1 erfüllen, haben Anspruch auf eine mit den Honoraren für Jänner 2011 auszuzahlende Sonderzahlung in Höhe von € 450,00.
5.
Mit dieser Willensübereinstimmung sind alle wie immer gearteten, durch den Zentralbetriebsrat gestellten Gehalts- und Zulagenforderungen bis einschließlich 31.12.2011 abgegolten.
II. Schlussbestimmungen
Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Seine Rechtswirksamkeit ist durch die erforderliche Genehmigung des Stiftungsrates des Österreichischen
Rundfunks
(§ 21 Abs. 1 Z. 8 ORF-G) aufschiebend bedingt.
Dieser Zusatzkollektivvertrag wird in vierfacher Ausfertigung errichtet.