I. Erhöhung der Bezüge für 2012
1.
Mit Wirkung vom 1.1.2012 werden die Anfangsbezüge in den Verwendungsgruppen 1 bis 14 bzw. a bis g der Gehaltstabellen (für die Dienstnehmer des ORF-Symphonieorchesters: auch Funktionszulagen) um 3,1%, die übrigen Verwendungsgruppen um folgende Prozentsätze erhöht:
- VG 15: 2,7%
- VG 16: 2,3%
- VG 17: 1,9%
- VG 18: 1,5%
Pauschalgehälter mit einem Anspruch auf Valorisierung erfahren dieselbe Erhöhung wie die ihnen zugrunde liegende Verwendungsgruppe; liegt diesen keine Verwendungsgruppe zugrunde werde sie um 1,5% erhöht.
2.
Unter "Anfangsbezüge der Gehaltstabellen" sind die Ansätze in der Gehaltsstufe 0 der Gehaltstabellen mit Stand 1.1.2011 zu verstehen.
3.
Die Zulagen nach dem KV werden mit Wirkung vom 1.1.2012 um 3,1% erhöht, ausgenommen Wohnungszulage, Kinderzulage, Gehaltszulage und Familienzulage, die um 2,94% erhöht werden. Die unbefristeten Mehrdienstpauschalen werden um 2,94% erhöht.
4.
Mit dieser Willensübereinstimmung sind alle wie immer gearteten, durch den Zentralbetriebsrat gestellten Gehalts- und Zulagenforderungen bis einschließlich 31.12.2012 abgegolten.
II. Schlussbestimmungen
Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Seine Rechtswirksamkeit ist durch die erforderliche Genehmigung des Stiftungsrates des Österreichischen Rundfunks (§ 21 Abs. 1 Z. 8 ORF-G) aufschiebend bedingt.
Dieser Zusatzkollektivvertrag wird in vierfacher Ausfertigung errichtet.