Aufhebung eines Kollektivvertrags
Der zwischen dem Österreichischen
Rundfunk
und dem Zentralbetriebsrat des Österreichischen
Rundfunks
, denen durch § 48 Abs. 5 ORF-Gesetz Kollektivvertragsfähigkeit verliehen wurde, am 30.3.2006 abgeschlossene
Kollektivvertrag über die Verrechnung von Konsumationen in den Betriebskantinen des Österreichischen
Rundfunks
wird mit Ablauf des 30.6.2007 einvernehmlich aufgehoben.
Diese Aufhebungsvereinbarung wird in dreifacher Ausfertigung errichtet.