Österreichischer Rundfunk Fernsehen / KV Verrechnung Betriebskantinen / Kündigung
Aufhebung eines Kollektivvertrags
Aufhebung eines Kollektivvertrags
Der zwischen dem Österreichischen Rundfunk und dem Zentralbetriebsrat des Österreichischen Rundfunks, denen durch § 48 Abs. 5 ORF-Gesetz Kollektivvertragsfähigkeit verliehen wurde, am 30.3.2006 abgeschlossene
Kollektivvertrag über die Verrechnung von Konsumationen in den Betriebskantinen des Österreichischen Rundfunks wird mit Ablauf des 30.6.2007 einvernehmlich aufgehoben.
Diese Aufhebungsvereinbarung wird in dreifacher Ausfertigung errichtet.
Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 25. Juni 2007
Für den Österreichischen Rundfunk: |
ppa. Dr. Andreas Nadler |
ppa. Dr. Wolfgang Buchner |
Für den Zentralbetriebsrat des Österreichischen Rundfunks: |
Der Vorsitzende: |
Der Schriftführer: |
3-fach