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Österreichischer Rundfunk Fernsehen / KV Verrechnung Betriebskantinen / Kündigung

Aufhebung eines Kollektivvertrags



Aufhebung eines Kollektivvertrags
Der zwischen dem Österreichischen Rundfunk und dem Zentralbetriebsrat des Österreichischen Rundfunks, denen durch § 48 Abs. 5 ORF-Gesetz Kollektivvertragsfähigkeit verliehen wurde, am 30.3.2006 abgeschlossene Kollektivvertrag über die Verrechnung von Konsumationen in den Betriebskantinen des Österreichischen Rundfunks wird mit Ablauf des 30.6.2007 einvernehmlich aufgehoben.
Diese Aufhebungsvereinbarung wird in dreifacher Ausfertigung errichtet.


Unterzeichnungsprotokoll
Wien, am 25. Juni 2007
Für den Österreichischen Rundfunk:
ppa. Dr. Andreas Nadler ppa. Dr. Wolfgang Buchner
Für den Zentralbetriebsrat des Österreichischen Rundfunks:
Der Vorsitzende: Der Schriftführer:

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