Österreichischer Rundfunk Fernsehen / Kündigung
Rücknahme der Kündigung eines Kollektivvertrages
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Mit Schreiben vom 16. Dezember 2005 hat der Österreichische Rundfunk dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mitgeteilt, dass die vom Zentralbetriebsrat des ORF ausgesprochene Kündigung des Kollektivvertrages über Fragen der Arbeitszeit im Österreichischen Rundfunk, KV 452/2004, Katasterzahl XXI/95/48, zurückgenommen wurde. Der Kollektivvertrag bleibt daher über den 31. Dezember 2005 hinaus weiterhin aufrecht.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Wien, am 22. Dezember 2005
Erschienen in der Wiener Zeitung am 28.12.2005