KV-Infoplattform

Österreichischer Rundfunk Fernsehen / Einstellungen vor 1.1.2004 / Beilage / Lohn/Gehalt

Zusatzkollektivvertrag


abgeschlossen am 01.12.2014 zwischen dem Österreichischen Rundfunk und dem Zentralbetriebsrat des ORF.
In Ergänzung des Kollektivvertrages vom 17.3.2003 (Registerzahl: 156/2003) wird Folgendes vereinbart:


I. ERHÖHUNG DER BEZÜGE FÜR 2015
1.  Mit Wirkung vom 01.01.2015 werden die Anfangsbezüge der Gehaltstabellen (für die Dienstnehmer/innen des ORF-Symphonieorchesters: auch Funktionszulagen) um 2,0 % erhöht.
2.  Unter “Anfangsbezüge der Gehaltstabellen” sind die Ansätze in der Gehaltsstufe 0 der Gehaltstabellen mit Stand 01.01.2014 zu verstehen.
3.  Die Zulagen nach dem KV werden mit Wirkung vom 01.01.2015 um 2,0 % erhöht. Dies gilt auch für nach § 20 Z. 1 KV gewährte, außerordentliche, jeweils widerrufbare Gehaltszulagen.
4.  Arbeitnehmer/innen, die zum 01.12.2014 in einem aufrechten Dientsverhältnis nach diesem Kollektivvertrag standen, haben Anspruch auf eine noch im Kalenderjahr 2014 auszuzahlende Sonderzahlung. Die Sonderzahlung beträgt € 400,00, wenn die wöchentliche vertragliche Normalarbeitszeit zum 01.12.2014 20 Stunden oder mehr beträgt, und € 200,00, wenn diese zum 01.12.2014 weniger als 20 Stunden beträgt. Die Sonderzahlung gebührt anteilig, wenn im Kalenderjahr 2014 kein durchgehender Entgeltanspruch bestanden hat, wobei für jeden Kalendermonat, in dem ein Entgeltanspruch bestanden hat, ein Zwölftel der Sonderzahlung gebührt.
5  Mit dieser Willensübereinstimmung sind alle wie immer gearteten, durch den Zentralbetriebsrat gestellten Gehalts- und Zulagenforderungen bis einschließlich 31.12.2015 abgegolten.


II. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Seine Rechtswirksamkeit ist durch die erforderliche Genehmigung des Stiftungsrats des Österreichischen Rundfunks (§ 21 Abs. 1 Z. 8 ORF-G) aufschiebend bedingt.
Dieser Zusatzkollektivvertrag wird in vierfacher Ausfertigung errichtet.



Für den Österreichischen Rundfunk: Für den Zentralbetriebsrat des Österreichischen Rundfunks:
Der Generaldirektor: Der Vorsitzende: Die Schriftführerin: