Österreichischer Rundfunk Fernsehen / Beilage
Zusatzkollektivvertrag
Redaktionelle Anmerkungen
Dieser KV gilt für DN des ORF, die nach dem 31.12.2003 eingestellt wurden.
abgeschlossen am 22. Feb. 2008 zwischen dem Österreichischen Rundfunk und dem Zentralbetriebsrat des ORF.
Der Kollektivvertrag vom 17.3.2003 (Registerzahl 157/2003) wird wie folgt ergänzt bzw. modifiziert:
I. Novellierung des Verwendungsgruppenschemas
Technische Direktion:
Folgende Stellenbeschreibung werden mit Wirkung vom 1.3.2008 in das Verwendungsgruppenschema aufgenommen:
Leiter/in terrestrischer Sendebetrieb |
VG 16 |
Beilage |
Gleichzeitig treten folgende Stellenbeschreibung außer Kraft:
Leiter Sendebereich WNB |
V 16 |
II. Schlussbestimmungen
Die Rechtswirksamkeit dieses Zusatzkollektivvertrages ist durch die Genehmigung durch den Stiftungsrat des ORF (§ 21 Abs. 1 Z. 8 ORF-G) aufschiebend bedingt.
Dieser Zusatzkollektivvertrag wird in vierfacher Ausfertigung errichtet.
Für den Österreichischen Rundfunk:
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Für den Zentralbetriebsrat des ORF:
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Beilage
Aufgabenbeschreibung
Tätigkeitsbezeichnung: |
Leiter/in terrestrischer Sendebetrieb |
Fachbereich: |
Technische Direktion |
Vorgesetzter: |
Leiter/in Sendetechnik |
Unterstellte: |
Mitarbeiter/innen des terrestrischen Sendebetriebs im gesamten Bundesgebiet |
Verwendungsgruppe: |
16 |
Dienstart: |
Normaldienst |
Aufgabenbeschreibung: |
– |
Fachliche und personelle Führung des gesamten terrestrischen Sendebetriebs in den Sendeanlagen der Österreichischen Rundfunksender GmbH im Bundesgebiet einschließlich der Senderhauptkontrolle zur Sicherstellung des technisch einwandfreien Betriebszustandes aller eingesetzten technischen Geräte und Einrichtungen sowie eines störungsfreien Sendebetriebs; |
– |
Ausarbeitung von Wartungsplänen und Koordination der Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten unter Bedachtnahme auf die betrieblichen Erfordernisse sowie die Wirtschaftlichkeit; |
– |
Verantwortlichkeit für die Disposition des Personals in wirtschaftlicher und fachlich richtiger Hinsicht nach den Anforderungen des terrestrischen Sendebetriebs; |
– |
Obsorge für die Einschulung und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen des terrestrischen Sendebetriebs im Rahmen der von der Dienststelle Sendetechnik ausgearbeiteten Konzepte; |
– |
Koordination der Erfassung der Fehlermeldungen sowie fallweise Erstellung spezifischer statistischer Auswertungen; |
– |
Verantwortlichkeit für die Führung des Ersatzgeräte- und Handlagers sowie laufende Modifizierungen der Ersatzteillisten im Hinblick auf eine wirtschaftliche und einheitliche Lagerhaltung; |
– |
Obsorge für die Durchführung der Inventur der stationären Geräte in Zusammenarbeit mit der Dienststelle Sendetechnik sowie für die Durchführung der Evidenz und Inventur von Geräten, Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien des Handlagers, |
– |
Verantwortlichkeit für die fachtechnische und mengenmäßige Überprüfung der Rechnungen und Arbeiten von Fremdfirmen; |
– |
Obsorge für die Führung und laufende Anpassung des technischen Dokumentationsarchivs für alle mobilen und stationären Geräte und Anlagen des Bereichs terrestrischer Sendebetrieb; |
– |
Fachtechnische Freigabe von technischen Berichten aus allen Bereichen des terrestrischen Sendebetriebs; |
– |
Veranlassung von Beschaffungen und Fremdleistungen; |
– |
Obsorge für die Einhaltung aller gesetzlichen und betrieblichen Vorschriften im Wirkungsbereich des terrestrischen Sendebetriebs; |
– |
Mitarbeit bei vertrieblichen Tätigkeiten und dem Site-Sharing; |
– |
Mitarbeit bei der Erstellung des Investitionsplans und des Betriebsbudgets und der Erarbeitung einer langfristigen Investitionsstrategie sowie der Planung, Projektierung und Errichtung von technischen Anlagen und Einrichtungen im Wirkungsbereich; |
– |
Erledigung aller administrativen Aufgaben im Wirkungsbereich. |
Stand: 30.1.2008