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Österreichischer Rundfunk Fernsehen / Beilage

Zusatzkollektivvertrag


abgeschlossen am 10. Mai 2004 zwischen dem Österreichischen Rundfunk und dem Zentralbetriebsrat des ORF.
Der Kollektivvertrag vom 17.3.2003 (Registerzahl 157/2003) wird wie folgt ergänzt bzw. modifiziert:


I. Novellierung des Verwendungsgruppenschemas
Fernsehdirektion
Folgende Stellenbeschreibungen werden mit Wirkung vom in das Verwendungsgruppenschema aufgenommen:
Redaktionelle Anmerkungen (Kein Geltungsbeginn angegeben)

Leiter/in Entwicklungsabteilung VG 17 Beilage


II. Schlussbestimmungen
Die Rechtswirksamkeit dieses Zusatzkollektivvertrages ist durch die Genehmigung durch den Stiftungsrat des ORF (§ 21 Abs. 1 Z. 8 ORF-G) aufschiebend bedingt.
Dieser Zusatzkollektivvertrag wird in vierfacher Ausfertigung errichtet.
Für den Österreichischen Rundfunk :
Für den Zentralbetriebsrat des ORF:

Beilagen


Aufgabenbeschreibung
Tätigkeitsbezeichnung: Leiter Entwicklungsabteilung
Fachbereich: Fernsehdirektionen
Vorgesetzter: FS-Direktoren
Verwendungsgruppe: 17
Dienstart: unregelmäßiger Dienst
Aufgabenbeschreibung: Entwicklung von Konzepten für neue Fernsehsendungen (Fernsehformate), Koordinierung Steuerung und Abwicklung der Realisierung
Zusammenstellung projektbezogener Kreativteams für die Konzeption und Entwicklung innovativer Formate in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Hauptabteilung
Vergabe von Entwicklungs- und Buchaufträgen für Formate, Filme und Serien
Herstellung von Pilots
Nachwuchsförderung und Talentsuche
Laufende Beobachtung der ORF-Programme und Qualitätskontrolle der Eigenproduktionen, Übermittlung von Verbesserungsvorschlägen an die zuständigen Direktoren
Beobachtung der direkten Konkurrenz im deutschsprachigen Raum sowie Beobachtung des internationalen Marktes mit entsprechenden Analysen und Prüfung für eine mögliche Verwertung im ORF
Kostenverantwortung im Wirkungsbereich
Wahrnehmung sämtlicher administrativ-organisatorischer Angelegenheiten im Wirkungsbereich

Stand: 25.2.04