Österreichischer Rundfunk Fernsehen / Beilage
Zusatzkollektivvertrag
abgeschlossen am 25. März 2004 zwischen dem Österreichischen Rundfunk und dem Zentralbetriebsrat des ORF.
Der Kollektivvertrag vom 17.3.2003 (Registerzahl 157/2003) wird wie folgt ergänzt bzw. modifiziert:
I. Novellierung des Verwendungsgruppenschemas
Kaufmännische Direktion
Folgende Stellenbeschreibungen werden mit Wirkung vom 1.4.2004 in das Verwendungsgruppenschema aufgenommen:
Leiter/in Personalverrechnung |
VG 16 |
Beilage |
Gruppenleiter/in Personalverrechnung |
VG 14 |
Beilage |
Personalverrechner/in |
VG 9 |
Beilage |
Gleichzeitig treten folgende Stellenbeschreibungen außer Kraft:
Leiter/in Lohnbüro |
VG 16 |
Gehaltsabrechner/in |
VG 9 |
Honorarabrechner/in |
VG 9 |
Reisekosten- und Spesenabrechner/in |
VG 9 |
II. Schlussbestimmungen
Die Rechtswirksamkeit dieses Zusatzkollektivvertrages ist durch die Genehmigung durch den Stiftungsrat des ORF (§ 21 Abs. 1 Z. 8 ORF-G) aufschiebend bedingt.
Dieser Zusatzkollektivvertrag wird in vierfacher Ausfertigung errichtet.
Für den Österreichischen Rundfunk:
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Für den Zentralbetriebsrat des ORF:
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Beilagen
Aufgabenbeschreibung
Tätigkeitsbezeichnung: |
Leiter Personalverrechnung |
Fachbereich: |
Kaufmännische Direktion |
Vorgesetzter: |
Leiter Finanzen |
Unterstellte: |
Mitarbeiter der Dienststelle Personalverrechnung |
Verwendungsgruppe: |
16 |
Dienstart: |
Normaldienst |
Aufgabenbeschreibung: |
– |
Fachliche und disziplinäre Leitung der Dienststelle unter Beachtung der Unternehmensziele, der Programmerfordernisse und der Wirtschaftlichkeit |
– |
Verantwortlich für die Personalkostenverrechnung (Abrechnung der Bezüge [Gehälter, Honorare etc.] der Arbeitnehmer sowie der zugewiesenen freien Dienst- und Werkverträge) und Verbuchung nach Kostenstellen und Kostenträgern |
– |
Personalkostenplanung, Erarbeitung von Kostenvorgaben und deren Kontrolle |
– |
laufende Darstellung und Analyse des Personalaufwandes im ORF-Konzern, geteilt nach Bereichen |
– |
Konzeption und Aufbau eines Info- und Steuerungssystems der Personalkosten sowie aller sonstigen kostenrelevanten Personaldaten |
– |
laufende stichprobenweise Überprüfung von Honoraren, vor allem im Hinblick auf die Übereinstimmung mit Honorarrichtlinien und der Honorartabelle entsprechend den Festlegungen im zugehörigen EDV-System |
– |
Verrechnung und Verbuchung von Reisespesen, Diäten und sonstigen Spesen |
– |
Verarbeitung und Auswertung sämtlicher Personaldaten aller Beschäftigungsgruppen sowie Systemverantwortung für das zur Personalverrechnung verwendete EDV-System und — in Abstimmung mit der Personaladministration — Systemverantwortung für das zur Personalverwaltung und -planung verwendete EDV-System |
– |
Unterstützung von Kostenverantwortlichen hinsichtlich der kostenmäßigen Auswirkungen von Personalmaßnahmen |
– |
alle sonstigen Tätigkeiten, die für die Erfüllung der vorstehenden Aufgaben erforderlich sind oder die sonst thematisch primär der Personalverrechnung zuzuordnen sind |
– |
Berichterstattung über die für die Unternehmensführung und die Führung dieser Dienststelle wesentlichen Kennzahlen und sonstigen Daten an den Leiter Finanzen |
– |
Erledigung aller administrativen Aufgaben im Wirkungsbereich. |
Stand: 4.3.2004
Tätigkeitsbezeichnung: |
Personalverrechner |
Fachbereich: |
KD/K1–3 |
Vorgesetzter: |
Gruppenleiter Personal-, Honorar- oder Reiseverrechnung |
Unterstellte: |
— |
Verwendungsgruppe: |
9 |
Dienstart: |
Normaldienst |
Aufgabenbeschreibung: |
– |
Abrechnung der Bezüge (Gehälter, Honorare etc.) von Arbeitnehmern und aufgrund von freien Dienst- und Werkverträgen nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen im zugewiesenen Wirkungsbereich |
– |
Prüfung der Vertragslage auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit auf Basis der gültigen Vorschriften und Regulative |
– |
Pflege der entsprechenden Konten sowie Durchführung von Meldungen an Behörden und sonstige Rechtsträger (z.B. Sozialversicherung) |
– |
Abrechnung von Dienstreisen und Spesen aufgrund der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen, der Dienstreiseaufträge sowie der einschlägigen Regulative |
– |
Bearbeitung der Exekutionen bezüglich der zu verrechnenden Bezüge einschließlich Verrechnung und Erledigung der zugehörigen Meldungen (z.B. Drittschuldnererklärung) |
– |
Serviceleistungen an Mitarbeiter in Zusammenhang mit der Personalverrechnung (z.B. Erläuterung von Verrechnungsdetails, Ausstellen von Bestätigungen etc.) |
– |
Auskunftserteilungen an zuständige Behörden und Rechtsträger im Zusammenhang mit der Personalverrechnung. |
Stand: 4.3.2004
Tätigkeitsbezeichnung: |
Gruppenleiter Personalverrechnung |
Fachbereich: |
KD/K1–3 |
Vorgesetzter: |
Leiter Personalverrechnung |
Unterstellte: |
alle der Funktionsgruppe zugeteilten Dienstnehmer fachlich |
Verwendungsgruppe: |
14 |
Dienstart: |
Normaldienst |
Aufgabenbeschreibung: |
– |
Fachliche und arbeitstechnische Leitung der jeweils zugeteilten und mit der Gehaltsverrechnung beauftragten Dienstnehmer entsprechend den jeweiligen gesetzlichen und organisatorischen Vorschriften |
– |
Obsorge für die technische Durchführung der Abrechnung sämtlicher Beschäftigungsgruppen des ORF und seiner Tochtergesellschaften und Verbuchung der Abrechnung in Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung |
– |
Wahrnehmung aller Aufgaben eines Personalverrechners |
– |
Mitwirkung an der laufenden Abstimmung der primär aus der Gehaltsverrechnung bebuchten Konten und Aufklärung aufgetretener Differenzen |
– |
Koordination und Erstellung von Auswertungen im Wirkungsbereich auf Anforderung |
– |
Auskunftserteilung an Wirtschaftsprüfer |
– |
Ausbildung der fachlich unterstellten Mitarbeiter |
– |
selbständige Durchführung von Sonderaufgaben zur Entlastung des Leiters Personalverrechnung |
– |
Systemverantwortung für das zur Personalverrechnung des ORF und seiner Tochtergesellschaften verwendete EDV-System und – in Abstimmung mit der Personaladministration – Systemverantwortung für das zur Personalverwaltung und -planung verwendete EDV-System einschließlich Ausbildung der Kernanwender in anderen Bereichen |
– |
Obsorge für die Weiterentwicklung der in der Personalverrechnung eingesetzten EDV-Software in Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung |
– |
Erledigung aller administrativen Aufgaben im Wirkungsbereich |
Stand: 4.3.2004