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Österreichischer Rundfunk Fernsehen / Beilage

Zusatzkollektivvertrag


abgeschlossen am 25. März 2004 zwischen dem Österreichischen Rundfunk und dem Zentralbetriebsrat des ORF.
Der Kollektivvertrag vom 17.3.2003 (Registerzahl 157/2003) wird wie folgt ergänzt bzw. modifiziert:


I. Novellierung des Verwendungsgruppenschemas
Kaufmännische Direktion
Folgende Stellenbeschreibungen werden mit Wirkung vom 1.4.2004 in das Verwendungsgruppenschema aufgenommen:
Leiter/in Personalverrechnung VG 16 Beilage
Gruppenleiter/in Personalverrechnung VG 14 Beilage
Personalverrechner/in VG 9 Beilage

Gleichzeitig treten folgende Stellenbeschreibungen außer Kraft:
Leiter/in Lohnbüro VG 16
Gehaltsabrechner/in VG 9
Honorarabrechner/in VG 9
Reisekosten- und Spesenabrechner/in VG 9


II. Schlussbestimmungen
Die Rechtswirksamkeit dieses Zusatzkollektivvertrages ist durch die Genehmigung durch den Stiftungsrat des ORF (§ 21 Abs. 1 Z. 8 ORF-G) aufschiebend bedingt.
Dieser Zusatzkollektivvertrag wird in vierfacher Ausfertigung errichtet.
Für den Österreichischen Rundfunk :
Für den Zentralbetriebsrat des ORF:

Beilagen


Aufgabenbeschreibung
Tätigkeitsbezeichnung: Leiter Personalverrechnung
Fachbereich: Kaufmännische Direktion
Vorgesetzter: Leiter Finanzen
Unterstellte: Mitarbeiter der Dienststelle Personalverrechnung
Verwendungsgruppe: 16
Dienstart: Normaldienst
Aufgabenbeschreibung: Fachliche und disziplinäre Leitung der Dienststelle unter Beachtung der Unternehmensziele, der Programmerfordernisse und der Wirtschaftlichkeit
Verantwortlich für die Personalkostenverrechnung (Abrechnung der Bezüge [Gehälter, Honorare etc.] der Arbeitnehmer sowie der zugewiesenen freien Dienst- und Werkverträge) und Verbuchung nach Kostenstellen und Kostenträgern
Personalkostenplanung, Erarbeitung von Kostenvorgaben und deren Kontrolle
laufende Darstellung und Analyse des Personalaufwandes im ORF-Konzern, geteilt nach Bereichen
Konzeption und Aufbau eines Info- und Steuerungssystems der Personalkosten sowie aller sonstigen kostenrelevanten Personaldaten
laufende stichprobenweise Überprüfung von Honoraren, vor allem im Hinblick auf die Übereinstimmung mit Honorarrichtlinien und der Honorartabelle entsprechend den Festlegungen im zugehörigen EDV-System
Verrechnung und Verbuchung von Reisespesen, Diäten und sonstigen Spesen
Verarbeitung und Auswertung sämtlicher Personaldaten aller Beschäftigungsgruppen sowie Systemverantwortung für das zur Personalverrechnung verwendete EDV-System und — in Abstimmung mit der Personaladministration — Systemverantwortung für das zur Personalverwaltung und -planung verwendete EDV-System
Unterstützung von Kostenverantwortlichen hinsichtlich der kostenmäßigen Auswirkungen von Personalmaßnahmen
alle sonstigen Tätigkeiten, die für die Erfüllung der vorstehenden Aufgaben erforderlich sind oder die sonst thematisch primär der Personalverrechnung zuzuordnen sind
Berichterstattung über die für die Unternehmensführung und die Führung dieser Dienststelle wesentlichen Kennzahlen und sonstigen Daten an den Leiter Finanzen
Erledigung aller administrativen Aufgaben im Wirkungsbereich.

Stand: 4.3.2004
Tätigkeitsbezeichnung: Personalverrechner
Fachbereich: KD/K1–3
Vorgesetzter: Gruppenleiter Personal-, Honorar- oder Reiseverrechnung
Unterstellte:
Verwendungsgruppe: 9
Dienstart: Normaldienst
Aufgabenbeschreibung: Abrechnung der Bezüge (Gehälter, Honorare etc.) von Arbeitnehmern und aufgrund von freien Dienst- und Werkverträgen nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen im zugewiesenen Wirkungsbereich
Prüfung der Vertragslage auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit auf Basis der gültigen Vorschriften und Regulative
Pflege der entsprechenden Konten sowie Durchführung von Meldungen an Behörden und sonstige Rechtsträger (z.B. Sozialversicherung)
Abrechnung von Dienstreisen und Spesen aufgrund der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen, der Dienstreiseaufträge sowie der einschlägigen Regulative
Bearbeitung der Exekutionen bezüglich der zu verrechnenden Bezüge einschließlich Verrechnung und Erledigung der zugehörigen Meldungen (z.B. Drittschuldnererklärung)
Serviceleistungen an Mitarbeiter in Zusammenhang mit der Personalverrechnung (z.B. Erläuterung von Verrechnungsdetails, Ausstellen von Bestätigungen etc.)
Auskunftserteilungen an zuständige Behörden und Rechtsträger im Zusammenhang mit der Personalverrechnung.

Stand: 4.3.2004
Tätigkeitsbezeichnung: Gruppenleiter Personalverrechnung
Fachbereich: KD/K1–3
Vorgesetzter: Leiter Personalverrechnung
Unterstellte: alle der Funktionsgruppe zugeteilten Dienstnehmer fachlich
Verwendungsgruppe: 14
Dienstart: Normaldienst
Aufgabenbeschreibung: Fachliche und arbeitstechnische Leitung der jeweils zugeteilten und mit der Gehaltsverrechnung beauftragten Dienstnehmer entsprechend den jeweiligen gesetzlichen und organisatorischen Vorschriften
Obsorge für die technische Durchführung der Abrechnung sämtlicher Beschäftigungsgruppen des ORF und seiner Tochtergesellschaften und Verbuchung der Abrechnung in Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung
Wahrnehmung aller Aufgaben eines Personalverrechners
Mitwirkung an der laufenden Abstimmung der primär aus der Gehaltsverrechnung bebuchten Konten und Aufklärung aufgetretener Differenzen
Koordination und Erstellung von Auswertungen im Wirkungsbereich auf Anforderung
Auskunftserteilung an Wirtschaftsprüfer
Ausbildung der fachlich unterstellten Mitarbeiter
selbständige Durchführung von Sonderaufgaben zur Entlastung des Leiters Personalverrechnung
Systemverantwortung für das zur Personalverrechnung des ORF und seiner Tochtergesellschaften verwendete EDV-System und – in Abstimmung mit der Personaladministration – Systemverantwortung für das zur Personalverwaltung und -planung verwendete EDV-System einschließlich Ausbildung der Kernanwender in anderen Bereichen
Obsorge für die Weiterentwicklung der in der Personalverrechnung eingesetzten EDV-Software in Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung
Erledigung aller administrativen Aufgaben im Wirkungsbereich

Stand: 4.3.2004