Bei einer Beschäftigungsdauer bis zu einem Monat kann das Dienstverhältnis täglich gelöst werden.
Nach einer einmonatigen Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungszeit |
1 Woche. |
Nach einer einjährigen Betriebszugehörigkeit |
2 Wochen |
nach einer fünfjährigen Betriebszugehörigkeit |
3 Wochen |
nach einer zehnjährigen Betriebszugehörigkeit |
4 Wochen |
Die Kündigung muss so ausgesprochen werden, dass das Ende der Kündigungszeit mit dem Ende der Lohnwoche zusammenfällt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Nähere Informationen siehe KV-Langfassung.