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Österreichische Post AG Protokoll vom 12.06.2019 zu den Gehaltsverhandlungen / Beilage

Protokoll vom 12.06.2019 zu den Gehaltsverhandlungen der Österreichischen Post AG

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales; Gesundheit und Konsumentenschutz

Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates der Österreichischen Post AG und der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten gilt folgendes:
1.  Erhöhung der Grundbezüge
1)
Beamtenbezüge und Gehälter der Angestellten, auf deren Dienstverhältnis die gern. § 19 Abs. 4 PTSG als Kollektivvertrag (KV) geltende Dienstordnung zur Anwendung gelangt (DO-Angestellte),
2)
KV-Ansätze der Mitarbeiterinnen, deren Dienstverhältnis auf Basis des Kollektivvertrages gern.§ 19 Abs. 3 PTSG (= KV-neu) begründet ist,
3)
Gehälter der Sondervertragsnehmerinnen (zur Klarstellung: das sind Mitarbeiterinnen mit Sondervertrag nach der Dienstordnung oder solche mit Sondervertrag (=Vertrag mit Überzahlung über den KV-Lohn) nach KV-neu) und zwar für jene Mitarbeiterinnen, die bereits in der zweiten Jahreshälfte 2018 ein aufrechtes Dienstverhältnis hatten und deren Bezüge in der ersten Jahreshälfte 2019 nicht erhöht wurden
werden ab 01.07.2019 gültig für 12 Monate (Ablauf 30.06.2020) wie folgt erhöht:
Unter 1) genannte Mitarbeiterinnen um 2,6 %, es gilt die einvernehmlich vereinbarte Gehaltstabelle
Unter 2) genannte Mitarbeiterinnen um 2,6 %, wobei für die Mitarbeiterinnen im Teil 1 die KV-Ansätze der Gehaltsstufen 1 und 2 (insgesamt bis zum Ablauf des 4. Berufsjahres) und für die Mitarbeiterinnen im Teil 2 der KV­Ansatz der 1. Gehaltsstufe (bis zu 5 Jahren Betriebszugehörigkeit) jeweils um 3,00 % erhöht werden, es gilt die einvernehmlich vereinbarte Gehaltstabelle
Unter 3) genannte Mitarbeiterinnen nach der Dienstordnung um 2,6 %,
Unter 3) genannte Mitarbeiterinnen nach KV-neu um 2,6 %
2.  Die Bezugsposition “V /2”, welche die Basis zur Berechnung der Erhöhung der dynamischen Nebengebühren ist, wird im Ausmaß von 2,6 % angehoben.
3.  Die Gehaltsanpassungen für die in der Österreichischen Post verwendeten Beamtinnen des Besoldungsschemas der Allgemeinen Verwaltung werden den entsprechenden Gehaltsansätzen des öffentlichen Dienstes angeglichen.
4.  Die Übergangsleistungen gemäß Punkt X. der Sozialplan BV 2009-2010 bzw. Sozialplan BV 2011/2014 werden ab dem 01.07.2019 mit 2,6 % valorisiert.
5.  Die Verhandlungspartner kommen überein, im Rahmen der diesjährigen KV-Verhand­lungen von der Schaffung einer Pensionskassenlösung für die in der Österreichischen Post AG verwendeten Beamten Abstand zu nehmen.
6.  Für Mitarbeiterinnen im KV-neu, Teil 2 wird das Sonn- und Feiertagsarbeitsentgelt wie folgt neu geregelt:
Es gebührt ein Überstundenzuschlag von 100% für jede an einem Sonn- und Feiertag geleistete Überstunde.
7.  Die Lehrlingsentschädigungen im KV-neu werden wir folgt valorisiert: Für Mitarbeiterinnen im Teil 1 gilt:
Für Mitarbeiterinnen im Teil 1 gilt:
Mit Wirksamkeit 01.07.2019 gilt die einvernehmlich vereinbarte Gehaltstabelle (Valorisierung der KV-Ansätze für Lehrlinge um 3%).
Mit Wirksamkeit 01.01.2020 gilt:
Gebiet A Gebiet B
1. Lehrjahr € 700,00 € 700,00
2. Lehrjahr € 900,00 € 900,00
3. Lehrjahr € 1.150,00 € 1.150,00
4. Lehrjahr € 1.200,00 € 1.200,00
Für Mitarbeiterinnen im Teil 2 gilt die einvernehmlich vereinbarte Gehaltstabelle (Valorisierung der KV-Ansätze um 3%).
8.  Das mit Wirkung vom 01.01.2016 aufgesetzte spezielle Förderprogramm für KV-neu- Mitarbeiterlnnen mit Kindern wird wie folgt verändert:
— Wirksamkeit jeweils ein Kalenderjahr, automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr, falls nicht 6 Monate vorher (bis 30.6.) schriftlich aufgekündigt wird.
Die übrigen Konditionen des Förderprogramms bleiben unverändert.
9.  Im Jahr 2019 wird seitens des Unternehmens die Vorlage eines Ernennungsantrages zur Genehmigung durch den Herrn Bundespräsidenten wohlwollend behandelt.
10.  Unter der Zielsetzung, die Möglichkeiten zur Schaffung von Erleichterungen für ältere Arbeitnehmerinnen z.B. durch Implementierung eines neuen Vorruhestands- oder Alterssabbaticalmodells oder eines ähnlichen Modells, auszuarbeiten und zu diskutieren, werden Gespräche in einer Arbeitsgruppe umgehend aufgenommen. Die Gespräche sind bis zum 4. Quartal 2019 zu Ende zu bringen und die Ergebnisse z.B. im Rahmen eines erweiterten ZA-Jourfixe, jedenfalls aber noch im 4. Quartal 2019 zu präsentieren.
11.  Die Österreichische Post AG ist bemüht, nach ihren Möglichkeiten die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben ihrer Mitarbeiterinnen zu fördern. Deshalb wird seitens des Unternehmens zugesagt, Wünsche von Mitarbeitern auf Inanspruchnahme eines „PapaMonats" wohlwollend zu behandeln. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten darüber wird das Personalmanagement um eine gute Lösung im Sinne des betreffenden Mitarbeiters bemüht sein.

Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Verhandlungsteams die Übereinstimmung der o.a. Punkte mit dem Verhandlungsergebnis vom 12.06.2019.


Für das Verhandlungsteam der Österreichischen Post AG:
Für die Österreichische Post AG:
DI Dr. Georg Pölzl
Generaldirektor
DI Walter Oblin
Vorstand Brief & Finanzen
DI Peter Umundum
Vorstand
Für die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten:
Helmut Köstlinger
Bundesvorsitzender
Manfred Wiedner
2. Stv. Bundesvorsitzender