Österreichische Post AG (ÖPAG) und Tochterunternehmen / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte/ArbeiterInnen der Österr. Post AG, ihrer Tochterunternehmen gemäß § 17 Abs 1a PTSG sowie der Gebühren Info Service GmbH.
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
Dienstordnung 2009 i.d.F. 01.07.2012, Löhne ab 01.07.2013
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
Abschlussdatum: 17.06.2013
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Erhöhung Ist-Löhne: 2,7 % mind. 45,– €
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Erhöhung KV-Löhne: 2,7 % mind. 45,– €
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Erhöhung der Grundbezüge um 2,7 %
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Das Nachtdienstgeld sowohl für Beamte, DO-Angestellte als auch für KV-neu-MitarbeiterInnen wird um 5,9 % erhöht.
Mindestlohn/Mindestgehalt
Zulagen/Zuschläge
Dienstzulagen und dynamisierte Nebengebühren nach Funktionsgruppen
Sonderzahlungen
In jedem Kalendervierteljahr eine Sonderzahlung in der Höhe von 50 v. H. des Monatsgehaltes und der Kinderzulage.
Arbeitszeit
Die
regelmäßige Wochendienstzeit beträgt 40 Stunden..
Überstundenzuschlag:
- für Überstunden außerhalb der Nachtzeit 50 %
- für Überstunden während der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) 100 %
- für Überstunden am Sonntag 200 %
- für Überstunden an Feiertagen 100%, ab der 9. Std. 200 %.
Nähere Informationen zu Nachtarbeit, Ruhepausen, Überstunden etc. siehe KV-Langfassung.
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfrist beträgt für beide Teile nach einer Dauer des Dienstverhältnisses von
bis zu 2 Jahren |
6 Wochen, |
ab 2 Jahren |
2 Monate, |
ab 5 Jahre |
3 Monate, |
ab 15 Jahre |
4 Monate, |
ab 25 Jahre |
5 Monate. |
Sie hat mit dem Ablauf eines Kalendermonats zu enden.
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Ansprüche des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin sowie des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin bei sonstigem Verfall innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich dem Grunde nach geltend zu machen.