(1)
Die Gehaltsansätze der Gehalts-/Lohntabellen der Anlagen 3, 3a und 3b werden auf Basis der Gehalts-/Lohntabellen vom 01.12.2023
ab 01. Dezember 2024
um
4, 1%
erhöht.
Die Anlagen 3, 3a und 3b erhalten somit die in der Beilage zum gegenständlichen Kollektivvertrag festgelegten Fassungen.
(Die Anlagen 3 und 3a bestehen unabhängig voneinander.)
Für die Arbeitnehmer der Steiermärkischen Landesbahnen und der Lokalbahn Mixnitz - St. Erhard AG, für die die Übergangsbestimmungen gern. § 44 DBO zur Anwendung kommen, gilt daher unter Weiterzahlung der bisherigen Zulagen und Nebengebühren die Gehaltstabelle, die dem gegenständlichen Kollektivvertrag als Anlage 3b angefügt ist.
(2)
Die Ist-Löhne/Gehälter werden ab
01. Dezember 2024
um
4, 1%
erhöht; in Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern zum Stichtag 01.12.2024 jedoch um max. € 330,00.
(3)
Die valorisierbaren Nebenbezüge werden ab
01. Dezember 2024
um
4, 1%
erhöht, wobei die Erhöhung mindestens € 0,01 beträgt.
Ab 01. Dezember 2024 gilt:
Allfällige Nachtzulagen stehen in der Höhe von
€ 3, 98
pro Stunde zu.
Die Sonn- und Feiertagszulage gemäß § 31 a steht in der Höhe von
€ 6,46
zu.