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Aenderung Historie

KOLLEKTIVVERTRAG

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft vida

abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Schienenbahnen, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien andererseits, womit die
Dienst- und Besoldungsordnung für die Bedienstetem der österreichischen Privatbahnen (DBO)
vom 25.03.1999 in der Fassung vom 21.12.2023 abgeändert wird.


I.
(1)  Die Gehaltsansätze der Gehalts-/Lohntabellen der Anlagen 3, 3a und 3b werden auf Basis der Gehalts-/Lohntabellen vom 01.12.2023
ab 01. Dezember 2024
um
4, 1%
erhöht.
Die Anlagen 3, 3a und 3b erhalten somit die in der Beilage zum gegenständlichen Kollektivvertrag festgelegten Fassungen.
(Die Anlagen 3 und 3a bestehen unabhängig voneinander.)
Für die Arbeitnehmer der Steiermärkischen Landesbahnen und der Lokalbahn Mixnitz - St. Erhard AG, für die die Übergangsbestimmungen gern. § 44 DBO zur Anwendung kommen, gilt daher unter Weiterzahlung der bisherigen Zulagen und Nebengebühren die Gehaltstabelle, die dem gegenständlichen Kollektivvertrag als Anlage 3b angefügt ist.
(2)  Die Ist-Löhne/Gehälter werden ab
01. Dezember 2024
um
4, 1%
erhöht; in Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern zum Stichtag 01.12.2024 jedoch um max. € 330,00.
(3)  Die valorisierbaren Nebenbezüge werden ab
01. Dezember 2024
um
4, 1%
erhöht, wobei die Erhöhung mindestens € 0,01 beträgt.
Ab 01. Dezember 2024 gilt:
Allfällige Nachtzulagen stehen in der Höhe von
€ 3, 98
pro Stunde zu.
Die Sonn- und Feiertagszulage gemäß § 31 a steht in der Höhe von
€ 6,46
zu.


II.
Zu § 31 a Sonn- und Feiertagszulage
In § 31 a Absatz 1 wird der letzte Satz ersatzlos gestrichen.


III.
1.  Der gegenständliche Kollektivvertrag tritt mit
01. Dezember 2024
in Kraft. Die Laufzeit der lohnrechtlichen Bestimmungen beginnend mit 01. Dezember 2024 beträgt 12 Monate, bis 30. November 2025.
2.  Für die zukünftigen kollektivvertraglichen Verhandlungen/Erhöhungen - beginnend mit dem KV-Abschluss im Herbst 2025 - wird für die Berechnung der rollierenden Inflation der Berechnungszeitraum Oktober des Vorjahres (2024) bis September des aktuellen Jahres (2025) vereinbart.



Wien, am 14.11.2024
Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband der Schienenbahnen
Obmann Geschäftsführer
Thomas Scheiber Robert Woppel
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft vida
Vorsitzender Generalsekretärin vida
Roman Hebenstreit Anna Daimler
Fachbereichsvorsitzender Bundessekräter
Fachbereich Eisenbahn Fachbereich Eisenbahn
Gerhard Tauchner Michael Raidl